
Revision CO2-Gesetz: 130 Gramm pro Kilometer
TG. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stimmt dem Zielwert für Emissionen von neu immatrikulierten Personenwagen zu, befürchtet aber Mehraufwand für die Strassenverkehrsämter vor allem bei Direktimportgeschäften.
Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort dem Bund bezüglich der Revision des CO2-Gesetzes mit.
Die CO2-Emissionen von neu immatrikulierten Fahrzeugen in der Schweiz sollen zur Unterstützung der Energie-, Klima- und Umweltpolitik des Bundes deutlich abgesenkt werden und sich an den Zielen der EU orientieren. Mit dem vorgeschlagenen Modell können die CO2-Emissionen aus dem Personenwagenverkehr zwischen 2012 und 2020 um durchschnittlich rund eine Million Tonnen pro Jahr reduziert werden.
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen von neu immatrikulierten Fahrzeugen bis 2015 auf 130 Gramm pro Kilometer (g/km) zu senken. Mit einem vergleichbaren Vollzugsmodell soll die Schweiz dasselbe Ziel erreichen. Der Bundesrat hat entschieden, die vorliegende Gesetzesänderung als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für menschenfreundlichere Fahrzeuge» (Offroader-Initiative) auszuarbeiten.
Erreicht werden soll dieser Zielwert durch ein System, das die Fahrzeugimporteure zur Bezahlung einer Busse verpflichtet, wenn die durchschnittlichen CO2-Emissionen der neu immatrikulierten Fahrzeuge über dem Zielwert liegen. Da die Schweiz von einem höheren CO2-Ausgangswert startet, muss sie im Vergleich zur EU höhere Ansätze zur Berechnung der Sanktionen einsetzen. 2008 lagen in der Schweiz die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagen bei 175 g/km, in der EU wird für letztes Jahr ein Durchschnitt unter 160 g/km erwartet. Die Schweizer Importeure können sich jedoch in Emissionsgemeinschaften zusammenschliessen, um so das Ziel von 130 g/km bis 2015 gemeinsam anzustreben. Gemäss Wirkungsstudien können mit diesem Modell die CO2-Emissionen aus dem Personenwagenverkehr zwischen 2012 und 2020 um durchschnittlich rund eine Million Tonnen pro Jahr reduziert werden.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit der Festsetzung des Zielwerts von 130 Gramm CO2 pro Kilometer bis ins Jahr 2015 einverstanden. Er weist allerdings darauf hin, dass ein tieferer Wert die Herausforderungen für die Strassenverkehrsämter im Vollzug erhöht. So werde, gemäss seiner Beurteilung, vor allem das Direktimportgeschäft massiv eingeschränkt. Die Thurgauer Regierung bezweifelt, dass es gelingen werde, die Öffentlichkeit über die neuen Abläufe umfassend zu informieren.
Umsetzungsprobleme werden auch erwartet, wenn zum Beispiel bei einem Fahrzeug kein Nachweis über den Treibstoffverbrauch vorliegt. Noch sei nicht geklärt, wer diese Messungen vornehme und bei welcher Bundesstelle die entsprechende Abgabe entrichtet werde. Diese sei zudem die Voraussetzung, damit der Kanton das Auto immatrikulieren könne.
Eine zusätzliche Förderung von alternativen Treibstoffen und Antrieben über das vorgeschlagene Modell lehnt der Regierungsrat mit dem Hinweis auf die Befreiung von der Mineralölsteuer ab. Zudem erscheine es zweckmässiger, Biomasse in Strom als in Treibstoffe umzuwandeln. Nicht sinnvoll erscheint dem Regierungsrat die vollständige Übertragung der EU-Bestimmungen auf die Schweiz. Offen ist für ihn auch die Frage, wie die Kantone für die mit der Umsetzung verbundenen Aufgaben entschädigt werden.
Thurgau tritt Regierungskonferenz Metropolitanraum Zürich bei
Am 3. Juli 2009 wird in Frauenfeld der «Verein Metropolitanraum Zürich» gegründet, dem auch der Kanton Thurgau beitreten wird. Gleichentags wird ebenfalls in Frauenfeld die Regierungskonferenz des Metropolitanraums Zürich gegründet. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine entsprechende Vereinbarung genehmigt und den Chef des Departements für Bau und Umwelt ermächtigt, die Vereinbarung im Namen des Kantons zu unterzeichnen.
Bereits vor geraumer Zeit hat der Regierungsrat entschieden, dem «Verein Metropolitanraum Zürich» beizutreten. Von Anfang an war vorgesehen, dass die Mitglieder der Kantonskammer dieses Vereins gleichzeitig eine Regierungskonferenz des Metropolitanraums Zürich bilden werden. Dieser Konferenz werden die Regierungen der Kantone Zürich, Luzern, Zug, Schaffhausen, St.Gallen, Aargau und Thurgau angehören.
Zweck der Regierungskonferenz ist die Bildung einer Plattform der Kantone zur Förderung der Zusammenarbeit im gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum. Die Mitglieder der Regierungskonferenz informieren sich gegenseitig über Aktivitäten, die von gemeinsamem Interesse sind. Sie entscheiden über den Handlungsbedarf und Kooperationen in einzelnen Sachbereichen, sie führen gemeinsame Aufträge durch und sie bilden die Kantonskammer in Verein Metropolitanraum Zürich. Ausserdem verabschiedet die Regierungskonferenz Stellungnahmen und Empfehlungen an den Bund, die anderen Kantone sowie Städte und Gemeinden des Metropolitanraums Zürich.
Abstimmung über Steuergesetzrevision und Zivilstandswesen am 27. September
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die kantonalen Abstimmungen über die Änderung des Steuergesetzes (Einführung eines proportionalen Steuersatzes) sowie über das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ein Zivilstandskreis mit Sitz in Weinfelden) auf den 27. September 2009 festgesetzt. An diesem Tag finden im Weiteren die Abstimmungen über zwei eidgenössische Vorlagen sowie eine Bezirkswahl statt.
Mit 78 zu 34 Stimmen hatte der Grosse Rat am 25. März 2009 der Änderung des Steuergesetzes und der Einführung eines proportionalen Steuersatzes zugestimmt. Da an der gleichen Sitzung mit 107 Stimmen das Behördenreferendum zustande kam, wird die Gesetzesänderung am 27. September der Volksabstimmung unterbreitet.
Mit der Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch wird im Kanton Thurgau die Grundlage für die Neuorganisation des Zivilstandswesens geschaffen. Anstelle der heute auf Bezirksebene angesiedelten acht Zivilstandsämter soll es im Kanton nur noch einen Zivilstandskreis mit Sitz in Weinfelden geben. Der Grosse Rat stimmte der Vorlage am 6. Mai 2009 mit 64 zu 47 Stimmen zu. In der Folge kam das Behördenreferendum mit 41 Stimmen zustande.
Ebenfalls am 27. September wird über zwei eidgenössische Vorlagen abgestimmt. Das Stimmvolk entscheidet über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertssteuersätze sowie über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative.
Im Bezirk Bischofszell findet schliesslich die Ersatzwahl eines Vizestatthalters oder einer Vizestatthalterin statt. Den Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang hat der Regierungsrat auf den 29. November 2009 festgesetzt.