Revidierte Gemeindeortnung wurde verabschiedet
Urnäsch. Die in Angriff genommene Teilrevision der im Jahr 2000 erlassenen Gemeindeordnung ist soweit abstimmungsreif.
Der Gemeinderat ist sämtlichen Anträgen der Arbeitsgruppe Gemeindeordnung gefolgt und hat die revidierte Gemeindeordnung in einer zweiten Lesung verabschiedet. Die vom Gemeinderat mit der Revision der Gemeindeordnung eingesetzte Arbeitsgruppe wurde beauftragt, schwergewichtig folgende Punkte anzugehen: die Abstimmungsverfahren für Jahresrechnung und Budget, die Reduktion der Zahl der Gemeinderatsmitglieder sowie die Volkswahl des Gemeindeschreibers.
Sämtliche lokalen Parteien waren eingeladen in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. In mehreren Sitzungen hat die von Gemeinderätin Käthi Nef-Alder präsidierte Arbeitsgruppe über die Teilrevision beraten und nach einer ersten Lesung im Gemeinderat kürzlich das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen. Sämtliche Parteien sowie Einwohner und Einwohnerinnen waren eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen. Von den örtlichen Parteien haben die SVP und die FDP mitgewirkt. Deren Eingaben wurden in der Arbeitsgruppe diskutiert und sind in die revidierte Gemeindeordnung eingeflossen.
Abstimmungsverfahren Jahresrechnung, Budget und Reglemente
Jahresrechnung
Die Jahresrechnung soll neu dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Sie wird wie bisher an einer öffentlichen Versammlung vorgestellt und diskutiert, wird aber nicht mehr zwingend an der Urne dem Stimmvolk vorgelegt, sondern nur wenn das Referen-dum zustande kommt. Während der Gemeinderat und die FDP diese Änderung unter-stützen, lehnt die SVP dies ab. Fakultatives Referendum heisst, der Stimmbürger muss aktiv werden, wenn er mit einem Beschluss nicht einverstanden ist. Es müssen innert 14 Tagen 30 Stimmberechtigte eine Abstimmung verlangen.
Die Finanzkompetenz des Gemeinderates, bisher in fixen Beträgen definiert, wird neu in Prozent festgelegt und ins Verhältnis zum Steuerertrag gesetzt. Die Ausgabenlimite passt sich so den aktuellen finanziellen Verhältnissen an (mit einer Verzögerung von zwei Jahren). Der Ertrag einer Steuereinheit wird bei jedem Jahresabschluss errechnet und mit der Publikation des Abschlusses veröffentlicht. Die Frankenbeträge sind anhand der heutigen finanziellen Verhältnisse in Prozent-Anteile umgerechnet worden Die bisherige Finanzkompetenz wird nicht geändert, sondern nur der Modus. Über diese Änderung sind keine Reaktionen eingegangen.
Buget
Wie bisher soll die Gemeindeversammlung über das vom Gemeinderat vorgelegte Budget und den Steuerfuss für das folgende Jahr entscheiden. Die Alternative zur Gemeindeversammlung wäre eine Urnenabstimmung. In der Gemeindeversammlung muss je-doch wegen eines strittigen Budgetpostens nicht der ganze Voranschlag abgelehnt werden. Er kann herausgestrichen werden. Der Gemeinderat ist klar für die Beibehaltung. Gegen die Gemeindeversammlung spricht einzig, dass erfahrungsgemäss nur eine Minderheit der Stimmbürger teilnimmt. Weder FDP noch SVP haben sich darüber geäussert.
Reglemente
Erlass, Aufhebung und Änderungen von Reglementen, die in der Kompetenz der Gemeinde liegen, sollen generell vom Gemeinderat vorgenommen werden können und dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Diese Änderung wird von der SVP abgelehnt.
Anzahl Gemeinderatsmitglieder
Der Gemeinderat besteht zurzeit aus neun Gemeinderatsmitgliedern. Der Gemeinderat möchte die Anzahl Gemeinderäte auch weiterhin bei neun belassen. Gegen eine Reduktion spricht, dass mit neun Ratsmitgliedern die Belastung für den Einzelnen kleiner ist. Es besteht mehr freie Kapazität für das Mitwirken in Arbeitsgruppen. Auch können die verschiedenen Volksinteressen besser vertreten werden. Es ist jetzt schon schwierig, Personen für öffentliche Ämter zu finden und eine grössere Arbeitsbelastung würde das noch zusätzlich erschweren. Eine Reduzierung würde auch keine Kosteneinsparung bringen, da Aufgaben an die Verwaltung delegiert werden müssten. Die Kosten würden lediglich verlagert. Die FDP ist klar der Meinung, dass der Gemeinderat von 9 auf 7 Mitglieder reduziert werden soll.
Wahl Gemeindeschreiber
Es hat sich herausgestellt, dass die heutige Volkswahl sehr schwer praktikabel ist. Der Gemeinderat bzw. die Kanzleikommission führt die Personalselektion durch. Der Gemeinderat legt dem Stimmbürger einen Einervorschlag zur Wahl vor. Der Stimmbürger kann lediglich die Wahl des Gemeinderates bestätigen oder ablehnen. Dem Gemeinderat erscheint es deshalb zeitgemässer, die Wahl des Gemeindeschreibers oder der Gemeindeschreiberin abschliessend durch den Gemeinderat vorzunehmen. Somit ist ein diskretes Auswahlverfahren sicher gestellt und das Verfahren wird verkürzt. Die Abschaffung der Volkswahl löste im Vorfeld kontroverse Diskussionen aus wird aber auch von der FDP unterstützt.
Kommissionspräsidium durch Gemeinderatsmitglied
Gemäss Artikel 23 Absatz 3 der Gemeindeordnung werden Kommissionen von einem Gemeinderatsmitglied präsidiert. Mit der befristeten Wahl von Thomas Bodenmann zum Schulpräsident ist der Gemeinderat im Interesse der Sache von dieser Regelung abgewichen. Dies hat diverse Reaktionen ausgelöst. Der Gemeinderat hat dieses Vorgehen im Einverständnis mit allen Beteiligten beschlossen und hält einstimmig an diesen Wahlen für das Amtsjahr 2008/09 fest. Bei der nächsten Konstituierung im Mai 2009 wird das Schulpräsidium gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung neu besetzt.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass der Stimmbürger mit der revidierten Gemeindeordnung keine Rechte verliert, vereinzelte Verfahren jedoch vereinfacht werden.
Die revidierte Gemeindeordnung geht nun zur Vorprüfung an den Kanton. Weiter ist die Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung des Abstimmungsedikts beauftragt. Dem Stimmbürger wird die revidierte Gemeindeordnung am 28. September 2008 zur Abstimmung vorgelegt.



























