Rettungsdienste müssen Qualitätsrichtlinien erfüllen

TG. Die im Thurgau tätigen Rettungsdienste müssen neu die Anerkennung des Interverbandes Rettungswesen nachweisen können.

Das hat der Regierungsrat mit der Änderung der Verordnung über Berufe des Gesundheitswesens beschlossen.

Um eine professionelle, schnelle, wirksame und koordinierte Rettungsversorgung im Kanton Thurgau sicherstellen zu können, hat der Regierungsrat die Mindesteinhaltung von Qualitätsrichtlinien als Bewilligungserfordernis festgelegt. Er erachtet die Richtlinien zur Anerkennung von Rettungsdiensten des Interverbandes für das Rettungswesen als umfassend und zweckmässig.

Deshalb wird künftig nur noch dann eine Bewilligung für Rettungsorganisationen erteilt, wenn diese über eine Anerkennung des Interverbandes verfügen. Bestehenden Rettungsdiensten ohne Anerkennung des Interverbandes steht für die Erfüllung der neuen Anforderungen eine Übergangsfrist von zwölf Monaten zur Verfügung. Innert dieser Frist haben sie dem Departement für Finanzen und Soziales die erforderliche Anerkennung einzureichen.

Eine weitere Änderung betrifft die ausserkantonalen Rettungsdienste. Sie werden neu verpflichtet, geplante Einsätze im Rahmen einer Grossveranstaltung im Kanton Thurgau vorgängig dem Kantonsärztlichen Dienst zu melden. Diese Verordnungsänderungen treten auf den 1. Oktober 2009 in Kraft.

Thurgau / 17.09.2009 - 08:51:15
Exit mobile version