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Reglementsrevision untersteht der Volksdiskussion

Reute. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 4. Dezember entschieden, das überarbeitete Baureglement während 30 Tagen der Volksdiskussion zu unterstellen, um der Bevölkerung die Mitwirkung zu ermöglichen.

Durch das neue kantonale Baugesetz und die kantonale Bauverordnung, die seit dem 01.01.2004 in Kraft sind, muss die bestehende Bauordnung der Gemeinde an die übergeordnete Gesetzgebung angepasst werden. Die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe hat zusammen mit dem Raumplanungsbüro ERR, Herisau, die bestehende Bauordnung überprüft und gesamthaft überarbeitet.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass das überarbeitete Baureglement zukunftsorientiert ist und die verschiedenen Interessen aus der Gemeinde, der Umwelt, der Gestaltung, etc. zweckmässig berücksichtigt wurden.

Das neue Baureglement ist mit 47 Artikeln schlanker als sein Vorgänger mit 62 Artikeln, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass das neue kantonale Baugesetz und die kantonale Bauverordnung die Definitionen und Messweisen regeln und Doppelspurigkeiten eliminiert werden konnten.

Das Departement Bau und Umwelt hat das vorliegende Baureglement während der Kantonalen Vorprüfung auf die Recht- und Zweckmässigkeit überprüft. Nach der erfolgten Bereinigung kann somit die Volksdiskussion durchgeführt werden.

Aenderung Gemeinde-Richtplan
Der Gemeinderichtplan aus dem Jahre 1992 ist vom Gemeinderat Reute im Bereich Unterdorf überarbeitet worden. Das Gebiet Unterdorf bietet die grösste Baulandreserve im Dorf Reute. In den vergangenen Jahren haben die Bauvorschriften der Ortsbildschutzzone mit ihren hohen Anforderungen immer wieder die Bebaubarkeit des Baulandes verhindert.

Das geschützte Kulturobjekt Dorf 11 in diesem Bereich befindet sich in einem desolaten Zustand. Um die Bebaubarkeit des Baulands zu verbessern und den Abbruch des Wohnhauses Nr. 11, Dorf, zu ermöglichen, hat der Gemeinderat Reute in Zusammenarbeit der kantonalen Denkmalpflege den Gemeinderichtplan überarbeitet. Die Ortsbildschutzzone wird sinngemäss redimensioniert und das Kulturobjekt wird aus dem Schutz entlassen. An der Gemeinderatssitzung vom 08. November 2008 hat den überarbeiteten Gemeinderichtplan genehmigt.

Der Gemeinderat hat entschieden, die Volksdiskussionen für die Totalrevision des Baureglments und die Abänderung des Gemeinderichtplans vom 05. Januar 2009 bis zum 04. Februar 2009 durchzuführen. Das überarbeitete Baureglement und der Gemeinderichtplan liegen während dieser Zeit auf der Gemeindekanzlei zur Stellungnahme auf, oder können unter www.reute.ch als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Zudem kann das Baureglement und die Aenderung des Gemeinderichtplans im Bereich Unterdorf kostenlos auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Bei fachtechnischen Fragen steht Isabelle Coray-Kamber gerne zur Verfügung (Telefon: 071 898 82 60). Am Mittwoch 21.01.2009, 20.15 Uhr, findet eine Informationsveranstaltung in der Pausenhalle des MZG Schulhaus/Kanzlei, Dorf, Reute statt, an der das neue Baureglement vorgestellt und Fragen beantwortet werden.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Reute sowie auswärtige Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind eingeladen, von dieser Orientierung und Mitwirkung Gebrauch zu machen. Stellungnahmen, Anregungen und Änderungswünsche sind bis spätestens 04. Februar 2009 schriftlich bei der Gemeindekanzlei Reute, Dorf 49, 9411 Reute, einzureichen.


Neujahrswünsche
Für den Gemeinderat Reute geht ein arbeits- und abwechslungsreiches Jahr 2008 zu Ende. Trotzdem möchte der Gemeinderat Reute der Bevölkerung von Reute alles Gute und viel Gfreuts für das kommende Jahr 2009 wünschen und bedankt sich bei der Einwohnerschaft von Reute schon jetzt für die Unterstützung bei allen Projekten.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 30.12.2008 - 08:47:00