Regionaler Waldplan genehmigt
Der Regierungsrat hat den Regionalen Waldplan Bischofszell für die Jahre 2009 bis 2024 genehmigt.
Er enthält die langfristigen Ziele der Waldentwicklung und ist für die Behörden von Gemeinden und Kanton verbindlich. Für die Umsetzung ist das kantonale Forstamt verantwortlich.
Die Arbeiten für die Regionale Waldplanung im Bezirk Bischofszell waren im Januar 2007 durch den Forstdienst an die Hand genommen worden. Zunächst wurden die Direktbetroffenen sowie die Öffentlichkeit über Ziele, Inhalt und Ablauf der Planung informiert. Danach konnten Waldeigentümer, Politische Gemeinden sowie alle am Wald beteiligten Organisationen ihre Anliegen einbringen.
Koordiniert wurde dieser Mitwirkungsprozess durch eine aus 29 Mitgliedern bestehenden Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bischofszeller Stadtammans Josef Mattle. Im Januar 2008 wurde der Entwurf für den RWP Bischofszell durch die Arbeitsgruppe verabschiedet.
Der RWP hat den Stellenwert eines Richtplans und ist für die Behörden von Kanton und Gemeinden verbindlich. Er enthält die langfristigen Ziele der Waldentwicklung, bestimmt die vorrangig zu erfüllenden Waldfunktionen und formuliert Aufträge, wie die Ziele zu erreichen und umzusetzen sind. Die Planung muss ausgewogen sein und alle Interessen bezüglich Holznutzung, Biodiversität und Erholung angemessen berücksichtigen. Gemäss der Beurteilung durch das kantonale Forstamt wurden diese Kriterien erfüllt.
Während der Vernehmlassung im Juni 2008 gingen 15 Stellungsnahmen von Gemeinden und kantonalen Stellen mit rund 30 Änderungs- und Ergänzungsanträgen ein.
Diese wurden durch das Forstamt geprüft und weitestgehend berücksichtigt. Ebenfalls behandelt wurden vier Einwendungen von Einzelpersonen nach der öffentlichen Bekanntmachung des überarbeiteten Entwurfs im Herbst 2008.