• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Region Val-d’Illiez VS: Abschuss eines Wolfs angeordnet


Der Leiter des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, ordnete den Abschuss eines Wolfs in der Region Val-d’Illiez an.

Das grosse Raubtier tötete 12 Nutztiere in einer geschützten Situation. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, um den Abschuss nach der am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen revidierten Verordnung des Bundesgesetzes über die Jagd (BAG) anzuordnen. Letztere erlaubt den Abschuss des Grossraubtiers ab zehn erlegten Schafen oder Ziegen Zeitraum von vier Monaten.

In Val-d’Illiez in der Region Chésery – Fontaine Blanche wurde der Abschuss eines Wolfes angeordnet. Der Leiter des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, traf diese Entscheidung, nachdem er die betroffenen staatlichen Stellen um eine Analyse der Situation gebeten hatte. Der Jagd-, Fischerei- und Wildtierdienst (SCPF), der für die Regulierung geschützter Arten zuständig ist, und der Landwirtschaftsdienst (SCA), der für den Schutz der Herden zuständig ist, zählten 12 Nutztiere, die in einer geschützten Situation getötet wurden. Nach Angaben des SCPF wird die Anwesenheit eines isolierten Wolfs bestätigt.

Damit sind die Voraussetzungen für den Abschuss eines vereinzelten Wolfes gemäss Art. 9bis der revidierten Bundesjagdverordnung (BAG) erfüllt. Die neuen Bestimmungen, die am 15. Juli 2021 in Kraft getreten sind, ermächtigen die kantonalen Behörden, eine Erschiessung von zehn Schafen oder Ziegen anzuordnen, die über einen Zeitraum von vier Monaten in geschützten oder unschützbaren Situationen getötet wurden.

Die Abschussentscheidung wird im Amtsblatt vom Freitag, 22. Juli, veröffentlicht, ab dem die Genehmigung für 60 Tage gültig ist, solange sich Tiere im Abschussbereich befinden.

Quelle: Kanton Wallis
Bildquelle: Kanton Wallis


Melden Sie sich hier bei der Facebook-Kantonsgruppe an!



Schweiz / 15.07.2022 - 09:31:59