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Regierungsrat will nur ein Asylzentrum in Lutzenberg

Lutzenberg/AR. In Lutzenberg sollen nicht zwei, sondern nur ein Asylzentrum geführt werden. Zu diesem Schluss ist der Regierungsrat gekommen.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden ist der Überzeugung, dass im Ortsteil Wienacht in der Gemeinde Lutzenberg nicht zwei Asylzentren geführt werden sollen. Er prüft daher eine Zusammenlegung des bestehenden Durchgangszentrums «Alpenblick» in Wienacht mit dem neuen Asylzentrum, das vom Kanton St.Gallen in der Liegenschaft «Landegg» eröffnet wird. Der endgültige Entscheid über eine Zusammenarbeit soll im Laufe des Monats April getroffen werden. Der Kanton St.Gallen hat die Einzugsarbeiten eingestellt, bis Appenzell Ausserrhoden den definitiven Entscheid in dieser Sache gefällt hat.

Der Kanton St.Gallen wird im früheren Schulungszentrum der internationalen Baha’i Stiftung Landegg ein neues Kollektivzentrum für Asylsuchende schaffen. Die Liegenschaft Landegg befindet sich auf der Kantonsgrenze auf dem Boden der Gemeinden Eggersriet SG und Lutzenberg AR. Das geplante St.Galler Durchgangszentrum befindet sich zudem in kurzer Distanz zum bestehenden Durchgangszentrum Alpenblick des Kantons Appenzell Ausserrhoden im Lutzenberger Ortsteil Wienacht.

Für den Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden ist klar, dass es nicht zwei Asylzentren in Lutzenberg geben soll. Er prüft daher eine Zusammenlegung der beiden Zentren zu einem einzigen Zentrum. Eine solche Zusammenlegung soll – falls ihr der Regierungsrat definitiv zustimmen wird – unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen der Gemeinde Lutzenberg und der betroffenen Anwohner erfolgen. Das bestehende Durchgangszentrum Alpenblick würde in der Folge geschlossen.

Der Regierungsrat hat das zuständige Departement Inneres und Kultur beauftragt, die noch offenen Fragen, insbesondere solche, die vom Gemeinderat Lutzenberg aufgeworfen wurden, sorgfältig zu klären. Zudem soll das Departement mit den zuständigen Stellen des Kantons St.Gallen den Entwurf einer Leistungsvereinbarung für ein gemeinsames Durchgangszentrum von Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen ausarbeiten.

Der Regierungsrat wird voraussichtlich Mitte April auf der Grundlage der Leistungsvereinbarung und der weiteren getroffenen Abklärungen definitiv darüber entscheiden, ob einer Zusammenlegung zugestimmt werden kann. Der Kanton St. Gallen hat die Einzugsarbeiten in die Liegenschaft Landegg eingestellt, bis Appenzell Ausserrhoden den definitiven Entscheid in dieser Sache gefällt hat.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 12.03.2009 - 09:36:25