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Regierungsrat weist Abstimmungsbeschwerden ab

AR. Der Regierungsrat hat die Beschwerden gegen das Abstimmungsresultat über den biometrischen Pass abgelehnt.

Acht Personen, darunter eine Stimmberechtigte aus Appenzell Ausserrhoden, haben beim Regierungsrat Beschwerde gegen das Ergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung über den biometrischen Pass erhoben. Der Regierungsrat hat die Beschwerden abgewiesen.

Nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte kann wegen Unregelmässigkeiten bei eidgenössischen Volksabstimmungen bei den Kantonsregierungen Beschwerde erhoben werden.

Angesichts des knappen Endergebnisses auf eidgenössischer Ebene beantragten acht Personen in weitgehend gleichlautenden Beschwerden, das Abstimmungsresultat in Appenzell Ausserrhoden für ungültig zu erklären, die Abstimmung erneut durchzuführen bzw. eine Neuauszählung anzuordnen. Eine konkrete Unregelmässigkeit bezüglich der Abstimmung in Appenzell Ausserrhoden wurde nicht geltend gemacht.
Der Regierungsrat hält fest, dass ein knappes Abstimmungsergebnis auf eidgenössischer Ebene für sich allein kein Grund für eine Nachzählung der Stimmen ist. Der Regierungsrat sieht zudem keine Anhaltspunkte, dass bei der Durchführung der Abstimmungen in Appenzell Ausserrhoden Unregelmässigkeiten aufgetreten sind und ein falsches Ergebnis ermittelt worden sein könnte.
Die Beschwerdeführer haben die Möglichkeit, den Beschwerdeentscheid des Regierungsrates innert fünf Tagen beim Bundesgericht anzufechten.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 03.06.2009 - 10:40:43