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Regierungsrat stellt sich gegen Systemwechsel

TG. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den Wechsel von der absoluten zur relativen Methode bei der Besteuerung des Grundstückgewinns ab.

Der unmotivierte und erschwerende Systemwechsel trage nicht zu einer glaubwürdigen Steuerpolitik bei, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates.

Die Gesetzesrevision beinhaltet die notwendigen Änderungen für den Wechsel bei der Besteuerung des Grundstückgewinns von der absoluten zur relativen Methode. Sie geht auf eine parlamentarische Initiative zum Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft zurück. Die bisher angewendete absolute Methode behindert nach Ansicht der Initianten die Mobilität.

Bei der vorgeschlagenen relativen Methode wird die Besteuerung des Gewinns im Verhältnis der Reinvestition zum erzielten Erlös aufgeschoben. Dies führt dazu, dass auch ein Teil des frei verfügbaren Grundstückgewinns, der nicht reinvestiert wird, dem Steueraufschub unterliegt. Bei der absoluten Methode wird nur der reinvestierte Teil des Gewinns in ein Ersatzobjekt aufgeschoben, während der frei verfügbare Gewinn besteuert wird.

Vor dem Bundesgerichtsentscheid vom März 2004 wandte die Mehrheit der Kantone die absolute Methode an. Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern schreibt die Berechnungsmethode nicht vor. Das Bundesgericht hielt in seinem Urteil fest, dass die absolute Methode bei der Berechnung angemessen sei.

Der Regierungsrat lehnt die relative Methode sowohl aus praktischen wie auch aus steuersystematischen Gründen ab. Das bewährte Konzept der absoluten Methode solle nicht leichtfertig zugunsten einer falsch verstandenen Mobilität aufgegeben werden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Zudem würden mit dem Systemwechsel erhebliche Umsetzungsprobleme entstehen. Auch sei zu bezweifeln, ob mit dem Systemwechsel die Mobilität der Grundeigentümer gefördert werde. Im Interesse einer glaubwürdigen Steuerpolitik spricht sich deshalb die Thurgauer Regierung für die Beibehaltung der absoluten Methode aus. 
 

ThurgauThurgau / 11.06.2009 - 08:49:29