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Regierungsrat setzt auf Eigenverantwortung

Der Regierungsrat fordert beim Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung dazu auf, die Eigenverantwortung der Kantone zu beachten.

Ausserdem bezweifelt er die Notwendigkeit des vorgesehenen Sicherheitskontrollgesetzes und dankt dem OK des Schweizer Gesangsfestes in Weinfelden und stellt ihm den symbolischen Betrag von 5 000 Franken in Rechnung.

Prävention und Gesundheitsförderung: Eigenverantwortung der Kantone beachten
I.D. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Bemühungen des Bundes, die vielfältigen Massnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung gesetzlich zu verankern. In seiner Vernehmlassungsantwort zum entsprechenden Bundesgesetz fordert er aber, die Grundsätze der NFA zu beachten und die Eigenverantwortung der Kantone zu wahren.

Das Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung umfasst präventive und gesundheitsfördernde Massnahmen zur Verhütung und Früherkennung von schweren physischen und psychischen Krankheiten. Das Gesetz regelt die Steuerung und Koordination sowie die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Mit der vorgesehenen Schaffung des Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung werden die Finanzflüsse der Präventionsabgaben (Tabakpräventionsabgabe und Zuschlag auf der KVG-Prämie) sowie die Organisation auf Bundesebene neu geregelt. Das Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung schliesslich ist ein reiner Organisationserlass und regelt Steuerung und Aufsicht des Instituts durch den Bund.

Der Regierungsrat stimmt angesichts der vielfältigen Bemühungen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung einer gesetzesmässigen Verankerung durch den Bund grundsätzlich zu. Er begrüsst auch die Einrichtung eines nationalen Kompetenzzentrums, das den Kantonen wissenschaftliche und methodische Unterstützung bietet.

Im Einklang mit der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren (FDK) fordert er allerdings, dass die Grundsätze der NFA beachtet werden. Insbesondere sollten die Prinzipien der Subsidiarität und der Äquivalenz eingehalten werden. Bei der Konzeption und der Umsetzung der Massnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung sollten das Selbstbestimmungsrecht, die kulturelle Vielfalt und die Eigenverantwortung der Kantone gewahrt werden. So gehen dem Regierungsrat die im Artikel 11 aufgelisteten Aufgaben der Kantone zu weit. Seiner Ansicht nach schränken sie in der jetzigen Fassung die Kompetenzen und die Autonomie der Kantone zu stark ein. Er verlangt insbesondere, dass die Schulhoheit der Kantone respektiert wird. Durch Formulierungen wie «die Kantone sorgen dafür, dass Schülerinnen und Schüler während der gesamten Schulzeit über Gesundheitsrisiken sowie über Prävention und Gesundheitsförderung aufgeklärt und informiert werden» sieht er diese gefährdet.

Bezüglich Finanzierung warnt er vor einem Interessenkonflikt. Das Institut solle Unterstützung und Dienstleistungen erbringen, die finanziellen Mittel müssten aber von einer unabhängigen Stelle verwaltet und zugeteilt werden.

Die Thurgauer Regierung befürwortet den Erlass von Bestimmungen für die Erhebung und Bearbeitung von Daten im Gesundheitsbereich. Ebenso die Erstellung einer Gesundheitsstatistik und die Führung von Diagnoseregistern auf Bundesebene. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sollte aber der Bund direkt sämtliche Daten bezüglich der Gesundheitsstatistik erheben und Diagnoseregister führen. Den Kantonen müsste der Zugriff auf diese Daten ermöglicht werden, um die Massnahmen auf kantonaler Ebene zu planen und umzusetzen.

Motorfahrzeugprüfungen sollen in kantonaler Kompetenz bleiben
I.D. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau bezweifelt die Notwendigkeit des vorgesehenen Sicherheitskontrollgesetzes (SKG). In seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation fordert er insbesondere, die kantonalen Motorfahrzeugprüfungen und die Schifffahrt aus dem Anwendungsbereich des SKG auszunehmen.

Das Sicherheitskontrollgesetz hat zum Ziel, Organisation und Verfahren der Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten, Sicherheitssystemen und Komponenten zu standardisieren. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben von der Erfüllung anderer Aufgaben organisatorisch getrennt ist.

In verschiedenen Bereichen sind heute die Kantone für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und für die Aufsicht über die technische Sicherheit zuständig. Der Thurgauer Regierungsrat befürchtet nun, dass mit den neuen Sicherheitskontrollgesetz gut funktionierende Strukturen aus der Kompetenz der Kantone genommen werden. Insbesondere fordert er, die Motorfahrzeugprüfungen und die Schifffahrt vom Anwendungsbereich des Sicherheitskontrollgesetzes auszunehmen, so wie es der Bundesrat in seiner Botschaft zuhanden des Parlaments bereits ausgeführt habe. Der Bundesrat schrieb damals, das SKG habe keinen direkten Einfluss auf die kantonalen und kommunalen Kompetenzen im Bereich der technischen Sicherheit. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass sich die heutige bundesrechtliche Regelung der Motorfahrzeugprüfungen durch die Kantone bestens bewährt. Auch im Bereich der Schifffahrt garantierten die bestehenden rechtlichen Grundlagen und deren Kontrollen bereits die grösstmögliche Sicherheit. Der Regierungsrat fordert deshalb mit Nachdruck, dass auch das Parlament in seinen Gesetzgebungsberatungen die heutige Kompetenzdelegation im Bereich Motorfahrzeuge und Schiffe unverändert belässt. Er hofft auch, dass durch das SKG der von der Vereinigung der Schifffahrtsämter getätigte Aufwand für den Aufbau einer Typenprüfstelle für Schiffe nicht zunichte gemacht wird.

Schweizer Gesangsfest 2008: Symbolischer Beitrag in Rechnung gestellt
I. D. Der Regierungsrat hat dem Organisationskomitee des Schweizer Gesangsfestes 08 in Weinfelden seinen Dank und Anerkennung ausgesprochen. Nachdem das Organisationskomitee die Schlussrechnung vorgelegt hat, stellt der Regierungsrat für die vom Kanton erbrachten Leistungen den symbolischen Betrag von 5 000 Franken in Rechnung.

Vom 6. bis 8. und vom 13. bis 15. Juni hatte in Weinfelden das Schweizer Gesangsfest stattgefunden. Der Anlass war in jeder Hinsicht ein voller Erfolg und bot eine hervorragende Plattform, den Standort Thurgau in der ganzen Schweiz zu präsentieren. Die provisorische Schlussrechnung zeigt ein positives Bild, sodass es angezeigt ist, einen kleinen Teil der durch den Kanton erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

Den Organisatoren des Anlasses hatte der Kanton Personal- und Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Einzig dem Tiefbauamt entstanden ausserordentliche Kosten von gesamthaft 47’000 Franken. Angesichts der Bedeutung des Anlasses hat der Regierungsrat entschieden, nur einen geringen Teil der Kosten, nämlich eine Pauschale in der Höhe von 5000 Franken, in Rechnung zu stellen.

ThurgauThurgau / 30.10.2008 - 08:44:00