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Regierungsrat macht einige Einwände

Der Regierungsrat des Kantons begrüsst die vom Bundesrat vorgelegte Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport.

In seiner Vernehmlassungsantwort begrüsst er, dass im Gesetz von einem modernen Sportbegriff ausgegangen wird, kritisiert aber, dass beispielsweise noch zuviel an den Bund delegiert werden soll.

Im Zentrum des Revisionsvorschlags stehen die Förderung des Sports bei Kindern und Jugendlichen, die Dopingbekämpfung, die Neuregelung der Finanzhilfen sowie Anpassungen im Bereich Datenschutz. So soll das Sport- und Bewegungsverhalten von Kindern bereits früh gefördert werden, um der Zunahme der Bewegungsdefizite und des Übergewichts vorzubeugen. Ausserdem sollen die Strafbestimmungen gegen Doping und dessen Umfeld verschärft werden, um die Glaubwürdigkeit des Sports zu erhalten.

Der Regierungsrat begrüsst es, dass im Gesetzesentwurf sämtliche Akteure im Bereich der Sport- und Bewegungsförderung systematisch einbezogen werden. Dagegen stellt er fest, dass das Gesetz das Subsidiaritätsprinzip zu wenig beachtet. Seiner Meinung nach wird noch zuviel an den Bund delegiert, obwohl bestimmte Aufgaben auch von anderen Körperschaften und Privaten eigenverantwortlich wahrgenommen werden könnten. Entschieden wehrt sich der Regierungsrat gegen den Eingriff in die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone im Volksschulbereich. Die Festlegung der Ziele des Unterrichts, der Lektionenzahl und der Qualitätsansprüche sei Sache der Kantone. Der Bund habe deshalb kein Recht, die Anzahl Turnlektionen an der Volksschule festzulegen.

Überdacht werden müsse auch die zukünftige Ausbildung der Lehrkräfte für Turnen und Sport und die damit verbundene Aufrechterhaltung einer Einspartenhochschule, die eigentlich der allgemeinen Hochschulpolitik widerspreche, schreibt der Regierungsrat weiter.

Bezüglich Massnahmen für fairen Sport und Bekämpfung des Dopingmissbrauchs hält der Regierungsrat fest, dass er diese Bestimmungen vorbehaltlos unterstütze und darauf vertraue, dass sie auch wirkungsvoll umgesetzt werden können.

In Verbindung mit der vorgelegten Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport steht das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. In diesem Zusammenhang stellt sich der Regierungsrat die Frage, weshalb für statistische Zwecke und die Beschaffung von Grundlagen für die Sportförderung persönliche Daten benötigt würden. Auch die Gewährleistung der medizinischen Versorgung bedürfe keines umfassenden Informationssystems mit der Speicherung höchstpersönlicher Informationen in einer allgemeinen Datenbank des Bundes, so der Regierungsrat abschliessend.

ThurgauThurgau / 23.10.2008 - 07:56:00