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Regierungsrat: Keine Wassermotorräder auf Schweizer Gewässern

TG. Der Regierungsrat lehnt eine Zulassung von Wassermotorrädern auf Schweizer Gewässern ab, legt für den 1. Juni keine kantonale Abstimmungsvorlage vor und bewilligt einen Lotteriefondsbeitrag für «Arabella».

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau spricht sich gegen die Zulassung von Aqua-Scootern und Jet-Bikes auf Schweizer Gewässern aus. Das schreibt er in seiner Vernehmlassung zuhanden des Bundes und er beantragt deshalb, auf eine Revision der Binnenschifffahrtsverordnung in diesen Bereichen zu verzichten.

Der Bund plant, die Binnenschifffahrtsverordnung mit dem Ziel zu ändern, die Bestimmungen über Sportboote an die Vorgaben weitgehend der entsprechenden EG-Richtlinie anzupassen. Die vorgesehene Revision hätte Auswirkungen auf die Zulassung von Wassermotorrädern in der Schweiz sowie auf technische Präventionsmassnahmen an Sportbooten im Umweltschutzbereich.

Der Regierungsrat lehnt diese Revision entschieden ab. Er ist weder mit den vorgeschlagenen Bestimmungen über die Wassermotorräder noch mit den Lockerungen im Umweltschutzbereich einverstanden. In seiner Vernehmlassung schreibt er, dass aufgrund der heute geltenden internationalen gesetzlichen Bestimmungen das Fahren mit Aqua-Scootern, Jet-Bikes und ähnlichen Schwimmkörpern auf dem Rhein, dem Untersee und dem Bodensee bereits verboten ist. Für die übrigen Gewässer im Kanton Thurgau wäre aufgrund der neu vorgeschlagenen Regelungen theoretisch eine Verwendung solcher Fahrzeuge möglich. Aufgrund der Lärmimmissionen, der möglichen hohen Geschwindigkeiten von Wassermotorrädern und den damit einhergehenden Gefahren sowie der übrigen negativen Einflüsse erachtet der Regierungsrat den Einsatz solcher Fahrzeuge jedoch für unerwünscht.

Was den Umweltschutzbereich anbelangt, schreibt der Regierungsrat, dass es nicht sein dürfe, dass künftig Abwässer aus Wohn- und Kochbereichen von Wasserfahrzeugen direkt ins Wasser gelangen könnten. Fäkalientanks dürften nicht mit einem direkten Ausgang zum Aussenbord versehen sein. Die Tankwand von wassergefährdenden Stoffen sollte zudem nicht Bestandteil des Schiffsrumpfes sein dürfen. Für Wasserfahrzeuge würde gemäss den vorgeschlagenen Neuerungen sogar ein geringerer Schutz als für Tankanlagen in Gebäuden verlangt. Schliesslich fügt er an, dass es unverständlich wäre, wenn Vergnügungsschiffe und Sportboote hinsichtlich der Umweltvorschriften nicht gleich behandelt würden.

Keine kantonale Vorlage am 1. Juni
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Anordnungsbeschluss für den Abstimmungssonntag vom 1. Juni gefasst. Dabei kommen drei eidgenössische Vorlagen, aber keine kantonalen zur Abstimmung.

Am Sonntag 1. Juni wird im Kanton Thurgau über drei eidgenössische Vorlagen abgestimmt. Es sind dies die Abstimmungen über die Volksinitiative ?für demokratische Einbürgerungen?, über die Volksinitiative ?Volkssouveränität statt Behördenpropaganda? sowie über den Verfassungsartikel ?für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung?. Bei letzterer Vorlage handelt es sich um einen Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Volksinitiative ?für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung?.

Lotteriefondsbeitrag für «Arabella» von Richard Strauss in St. Gallen
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt die Opernproduktion «Arabella» von Richard Strauss, welche das Theater St. Gallen in der Spielzeit 2008/2009 aufführen wird, mit einem Lotteriefondsbeitrag in der Höhe von 350 000 Franken.

Bei seinem Entscheid berücksichtigte der Regierungsrat die Tatsache, dass bei einem Musiktheaterprojekt dieser Grösse mit einer Ausstrahlung in die gesamte Ostschweiz zu rechnen ist. Ein entsprechender jährlicher Betrag für die Aufführungen im Theater St. Gallen ist im Kulturkonzept des Kantons Thurgau jeweils reserviert. Neben den üblichen Betriebskosten rechnet die Genossenschaft Konzert und Theater St. Gallen mit zusätzlichen Aufwendungen von knapp 700 000 Franken.

Die Premiere soll am 9. Mai 2009 erfolgen. Bei der Aufführung handelt es sich um eine Neuinszenierung unter der Leitung des neuen Chefdirigenten David Stern. Die Liebeskomödie «Arabella» spielt in einem operettenhaften Milieu in Wien in der Mitte des 19. Jahrhunderts.

Weitere Meldungen
Der Regierungsrat hat der Beschaffung eines Occasions-Forstspezialschleppers im Wert von 210?800 Franken zugestimmt. Das Fahrzeug wurde von einem Thurgauer Maschinenbau-Betrieb offeriert und ist für den neu zu bildenden Forstbetrieb «Seerücken-Rhein» bestimmt, der von Kalchrain aus geführt wird. Beim neuen Forstbetrieb handelt es sich um den Zusammenschluss der Staatsforstbetriebe Kalchrain, St. Katharinental sowie Feldbach, der auf Oktober 2008 erfolgen soll. Die Anschaffung soll eine effiziente Waldbewirtschaftung sowie Holzernteverfahren gewährleisten. Geplant ist beim Einsatz der Rückemaschine auch eine enge Kooperation mit den Forstunternehmungen der Region.

Der Regierungsrat ordnet für das Gebiet der Politischen Gemeinde Affeltrangen die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs an. Er kommt damit einem Ersuchen des Grundbuchamtes des Kreises Affeltrangen nach. Die abgeschlossene amtliche Vermessung der Gemeinde Affeltrangen als Voraussetzung für die Einführung des eidgenössischen Grundbuches ist erfüllt.

ThurgauThurgau / 06.03.2008 - 08:37:00