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Regierungsrat: keine Erleichterung für Polizei

Der Regierungsrat stimmt dem neuen Bodenseeleitbild im Grundsatz zu, begrüsst die Totalrevision des Epidemiengesetzes und ist der Meinung, dass die vorgeschlagene Verkehrsregelnverordnung die Polizeikontrollen nicht erleichtert.

Regierungsrat begrüsst neues Bodenseeleitbild
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stimmt im Grundsatz dem Entwurf des neuen Leitbildes der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) zu. Voraussetzung für seine Zustimmung ist aber, dass keine weiteren Sonderwünsche mehr einfliessen. Für ihn ist es ein Leitbild der Regierungen der Mitgliedsländer und -kantone, die seiner Ansicht nach ausreichend Gelegenheit hatten, ihre Interessen einzubringen. Das schreibt er in seiner Vernehmlassung zuhanden der IBK.

Nach über zehnjähriger Arbeit auf der Grundlage des bisherigen Bodenseeleitbildes sind in der Bodenseeregion neue Schwerpunkte in den Vordergrund getreten und der Mitgliederkreis der IBK hat sich erweitert. Die Regierungschefs der IBK haben daher beschlossen, das Bodenseeleitbild aus dem Jahr 1994 den neuen Herausforderungen und Gegebenheiten anzupassen. Das überarbeitete Leitbild, dessen Entwurf nun vorliegt, richtet sich in erster Linie an die Regierungen der IBK-Mitgliedsländer und -kantone sowie im weiteren Sinn auch empfehlend an die Parlamente, Städte, Gemeinden, Landkreise, Verbände und sonstige Verantwortungsträger der Bodenseeregion. Es dient der Orientierung und trägt zur Identifikation aller Akteure der IBK bei. Ebenso macht es die Aktivitäten gegen aussen transparent.

Das Leitbild umfasst sowohl übergeordnete Zielsetzungen mit Leitsätzen als auch einen Massnahmenkatalog mit konkreten Vorhaben als Anhang. Beide Teile sind nach den Handlungsfeldern der IBK gegliedert. Es sind dies: «Bildung, Wissenschaft und Forschung», «Kultur», «Umwelt, Energie und Natur», «Verkehr», «Wirtschaft und Arbeit», «Gesundheit», «Soziales» und «Raumentwicklung».

Der Regierungsrat empfiehlt der IBK-Regierungschefkonferenz, das neue Leitbild zu genehmigen. Seiner Ansicht nach ist es in einem langjährigen und breit abgestützten Prozess gelungen, die verschiedenen Anliegen und Interessen aufzunehmen, das Leitbild übersichtlich zu gestalten sowie verständlich und wohltuend kurz zu formulieren. Die Trennung zwischen Leitbild und Massnahmenkatalog erachtet er als überzeugend. Bezüglich des Massnahmenkatalogs schreibt er, dass es nicht Sache der IBK und deren Mitgliedsländer und -kantone sei, den Seegemeinden eine grundsätzlich seeabgewandte Entwicklung oder die Beschränkung der Zahl der Boote und Liegeplätze vorzuschreiben.

Es liege in der Autonomie und im ureigenen Interesse der Gemeinden, selbst für ein ausgewogenes Verhältnis von Natur und Siedlungsentwicklung zu sorgen. Deshalb sollen die entsprechenden Massnahmen aus dem Katalog gestrichen werden. Ebenso fordert der Regierungsrat, dass der Leitsatz «Die IBK versteht eine intakte Umwelt als Grundlage für die im Bodenseeraum lebende Bevölkerung» ergänzt wird mit dem Zusatz «und anerkennt den Bodensee als Nutzungs- und Erholungsraum». Schliesslich erscheint ihm der Massnahmenkatalog zu «Umwelt, Energie und Natur» insgesamt als überladen und er beantragt deshalb eine Reduzierung auf das regional Erreichbare.

Zustimmung zur Totalrevision des Epidemiengesetzes
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst grundsätzlich den Entwurf des Epidemiengesetzes, das einer Totalrevision unterzogen wird. Die rechtlichen Grundlagen für die Prävention beziehungsweise das Vorgehen bei ansteckenden Krankheiten müssen dringend aktualisiert und geklärt werden. Dies schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes.

Die Totalrevision des Epidemiengesetzes wird notwendig, da sich seit Inkrafttreten im Jahre 1974 viele Bedingungen verändert haben. Die internationalen Verflechtungen haben sich intensiviert und Ausmass sowie Geschwindigkeit der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten haben zugenommen. Es gibt neue Krankheiten, neue Eigenschaften bekannter Krankheitserreger sowie die Möglichkeit von Bioterrorismus. Die Totalrevision soll eine angemessene Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten gewährleisten sowie zu einer besseren Bewältigung von Krankheitsausbrüchen mit grosser Schadenwirkung beitragen. Dazu regelt es die Kompetenzen der Behörden, fördert die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und stärkt die internationale Zusammenarbeit. Zudem hat die Revision zum Ziel, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Individuums zu stärken.

Der Vorentwurf lehnt sich an die bestehende Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen an. Die Kantone bleiben die hauptsächlichen Vollzugsorgane. Die Rolle der Kantonsärzte wird gestärkt und die Verantwortlichkeiten zur Anordnung von Massnahmen werden verbessert. Dem Bund wird aber sowohl in Normalzeiten als auch in besonderen und ausserordentlichen Lagen eine stärkere Koordinations- und Aufsichtsfunktion übertragen.

Der Regierungsrat teilt die Meinung des Bundes, dass die rechtlichen Grundlagen bezüglich Prävention und das Vorgehen bei ansteckenden Krankheiten dringend aktualisiert und geklärt werden müssen und begrüsst deshalb grundsätzlich die vorgelegte Totalrevision des Epidemiengesetzes. Dies treffe im besonderen Mass für die Regelung der Zuständigkeiten, der Führung und der Koordination zu. Die Einschränkungen der persönlichen und wirtschaftlichen Freiheitsrechte erachtet der Regierungsrat als sachgerecht, ebenso die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Kantonen nach dem Verursacherprinzip. Unklar erscheint ihm die Einbindung der Krankenversicherer im Fall von Epidemien bei der finanziellen Abgeltung von Leistungen aus der Grundversicherung.

Als zweckmässig erachtet der Thurgauer Regierung die Kompetenz des Bundes, besondere Massnahmen anordnen zu können («besondere Lage»), bevor bei «ausserordentlichen Lagen» die polizeiliche Generalklausel Anwendung finde. Im Bereich der von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten wünscht sich der Regierungsrat eine verstärkte Koordination mit den Aufgaben der Veterinärämter, die in der Tierseuchengesetzgebung festgeschrieben sind.

In den übrigen Gesetzesbestimmungen bringt der Regierungsrat schliesslich einige Ergänzungen an mit dem Ziel, Doppelspurigkeiten oder Unklarheiten bei der Zuständigkeit zu vermeiden.

Neue Verkehrsregelnverordnung erleichtert Polizeikontrollen nicht
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Bestrebungen des Bundes, mit einer Änderung der Verkehrsregelnverordnung eine Vereinfachung bei der Bewilligung von Ausnahmetransporten sowie Sonntags- und Nachtfahrten zu erreichen. Er ist allerdings der Meinung, dass die geplanten Änderungen die polizeiliche Kontrolle von Ausnahmetransporten nicht erleichtern. Dies teilt der dem Bundesamt für Strassen (Astra) mit.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen die Bewilligungsverfahren für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge sowie für Sonntags- und Nachtfahrten neu geregelt und vereinfacht werden. Kernpunkt der Vorlage ist es, bisher bewilligungspflichtige Fahrten ohne Bewilligung verkehren zu lassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insgesamt dürfte dadurch etwa die Hälfte aller Bewilligungsverfahren wegfallen. Dies reduziert den administrativen und finanziellen Aufwand bei den Transportunternehmen erheblich. Auch die Bewilligungsbehörden werden von unnötigen Arbeiten entlastet.

Der Regierungsrat hat grundsätzlich nichts gegen die beabsichtigte Vereinfachung der erwähnten Bewilligungsverfahren einzuwenden. Er ist allerdings der Ansicht, dass die geplanten Änderungen die polizeiliche Kontrolltätigkeit der Ausnahmetransporte nicht erleichtert. Die Polizei werde vermehrt beurteilen müssen, ob nun der jeweilige Transport den Bestimmungen eines bewilligungsfreien Ausnahmetransportes entspreche oder nicht. Da auch nicht spezialisierte Transportunternehmen zum Einsatz gelangen könnten, sei zudem eine Herabsetzung der Verkehrssicherheit nicht auszuschliessen.

Der Regierungsrat erachtet es in diesem Zusammenhang als dringend notwendig, die Durchgangsstrassenverordnung zu aktualisieren, da diese als Grundlage für die zu prüfenden Gesuche benötigt werde. Das Fehlen einer aktuellen Verordnungsversion erschwere seit Anfang des Jahres die Behandlung der Gesuche, hält die Thurgauer Regierung fest. Zurzeit sei es weder den Kunden noch den Bewilligungsbehörden, inklusive Astra, bekannt, ob nun eine Nationalstrasse oder eine Kantonsstrasse befahren werde.

Bezüglich der Regelung von Importfahrten beantragt der Regierungsrat, dass der Standortkanton oder der Kanton, in dem die Fahrt beginnt, die Bewilligung erteilen könne. Die Bestimmung, wonach das Astra entscheidet, befriedige in grenznahen Gebieten nicht, insbesondere wenn keine Nationalstrassen von solchen Fahrten betroffen seien.

Vertrag zur Stärkung der Regionen genehmigt
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Programmvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton genehmigt, welche die Förderung des Umsetzungsprogramms Regionalpolitik 2008 ? 2011 beinhaltet. Damit ist der Weg frei zur neuen Regionalpolitik (NRP) des Bundes, für die den Regionen im Thurgau Beiträge von insgesamt vier Millionen Franken für Entwicklungsprojekte in den kommenden vier Jahren zur Verfügung stehen.

Die neue Regionalpolitik des Bundes zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu stärken und deren Wertschöpfung zu erhöhen. Die Kantone, welche die NRP mit finanzieller Unterstützung des Bundes umsetzen, müssen eigene Umsetzungsprogramme erarbeiten. Zur Realisierung der Programme schliessen Bund und Kantone mehrjährige Vereinbarungen ab. Das vom Regierungsrat bereits im Juli 2007 verabschiedete NRP-Umsetzungsprogramm 2008 bis 2011 bildet die Grundlage für die nun vorliegende Vereinbarung mit dem Bund.

Der Kanton Thurgau will mit den Möglichkeiten der NRP verschiedene strategische Ziele unterstützen. So soll sich der Thurgau zu einem der wirtschaftlich führenden Kantone der Schweiz mit einem überdurchschnittlichen volkswirtschaftlichen Wachstum entwickeln. Die Stärken als attraktiver und gut erschlossener Arbeits-, Wohn-, Bildungs- und Freizeitkanton mit starken regionalen Zentren sollen weiter ausgebaut werden, und schliesslich soll der Thurgau weiterhin mit den angrenzenden wirtschaftlichen Zentren im In- und Ausland zusammenarbeiten.

Der Bund und der Kanton Thurgau setzen sich in der Programmvereinbarung mehrere Ziele aus den Bereichen Tourismus, Industrie- und Dienstleistungsbetrieb sowie Land- und Ernährungswirtschaft, die alle auf dem kantonalen Umsetzungsprogramm basieren. So sollen die Übernachtungszahlen bis 2011 um 5 Prozent gesteigert, die Auslastung der Angebote im Tages- und Tagestourismus erhöht und die touristischen Angebote optimiert und vernetzt werden. Im Bereich Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sollen neue Netzwerke und Kompetenzzentren in zukunftsträchtigen Branchen gebildet und der Zuwachs an Arbeitsplätzen gesteigert werden. Im Bereich Land- und Ernährungswirtschaft schliesslich sollen Netzwerke und innovationsfördernde Strukturen aufgebaut, neue Produkte auf den Markt gebracht sowie die Thurgauer Produkte klar positioniert und koordiniert vermarktet werden. Der dafür zur Verfügung stehende Betrag von vier Millionen Franken wird je hälftig vom Bund und vom Kanton aufgebracht.

Gemäss der Programmvereinbarung gilt der Vertrag durch den Kanton als erfüllt, wenn die beschriebenen Vertragsziele am Ende der Vertragsdauer vollständig erreicht sind. Ist der Vertrag nicht vollständig erfüllt, so hat der Kanton lediglich Anspruch auf Bundesbeiträge, die proporzional zur erreichten Leistung berechnet werden. Die Programmvereinbarung wird durch den Chef des Departements für Inneres und Volkswirtschaft unterzeichnet.

Weitere Meldungen:
Der Regierungsrat hat für drei Bachkorrektionsprojekte die Kantonsbeiträge festgesetzt. Sie betragen, unter Berücksichtigung des zurzeit gültigen Kostenmodells, zwischen zehn und 17 Prozent der Nettobaukosten. Die Korrektion des Freimühlibaches in Kesswil wird durch einen Beitrag von 9933 Franken (10 Prozent) unterstützt, die Korrektion des Bachtöbelibachs in Sirnach mit 31 570 Franken (11 Prozent) sowie die Korrektion des Tobelbaches in Wagenhausen mit 19 550 Franken (17 Prozent).

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat der Regierungsrat verschiedene Arbeitsvergaben für die Sanierung von Kantonsstrassen beschlossen. Die Sanierungsarbeiten an der K27 in Bussnang wurden zu 220 100 Franken an ein regionales Unternehmen vergeben. Die Tiefbau- und Belagsarbeiten zwischen Dotnacht und Engelswilen werden zu 1,026 Mio. Franken ebenfalls durch ein regionales Unternehmen ausgeführt. Die Sanierung der Ochsenkreuzung in Sulgen erfolgt durch ein Thurgauer Unternehmen zu einem Betrag von 361 600 Franken.

An die Erneuerung des Verbindungsgeleises der Carbura Tanklager AG in Altishausen hat der Regierungsrat einen Staatsbeitrag von maximal 103 500 Franken (24 Prozent der Nettokosten) zugesichert. 40 Prozent davon, höchstens 41 400 Franken, hat die Politische Gemeinde Kemmental zu tragen. Die Infrastrukturkonzessionärin Thurbo AG leistet einen Beitrag von 1,85 Mio. an die Gesamtkosten von 2,85 Mio. Franken.

Für die Sanierung der Fassaden am Kantonsspital Münsterlingen hat der Regierungsrat im Rahmen der dritten Etappe am Bettenhaus Süd diverse Arbeitsvergaben an Thurgauer Unternehmen beschlossen. Die Baumeisterarbeiten-Abbrüche Teil Südfassade wurden zu 134 400 Franken vergeben, die Baumeisterarbeiten-Abbrüche Teil Nordfassade zu 112 000 Franken, die Fenster in Holz/Metall Teil Südfassade zu 261 000 Franken, die Fenster Teil Westfassade zu 164 600 Franken sowie die Fenster Teil Nordfassade zu 192 600 Franken.

Für die Homogenisierung von Geodaten (amtliche Vermessung im Amt für Geoinformation) hat der Regierungsrat einen Kantonsbeitrag von 496 800 Franken zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. 60 Prozent der Gesamtkosten von 1,24 Mio. Franken, d.h. 745 300 Franken, werden von der eidgenössischen Vermessungsdirektion übernommen. Diese Daten gehören zu den wichtigsten und am häufigsten genutzten Geobasisdaten. Nur ihre Einheitlichkeit ermöglicht Datennutzern wie zum Beispiel der kantonalen Verwaltung, GIS Thurgau oder Werktreibern die effiziente Nutzung.

Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Kreuzlingen vom 25. November 2007 genehmigt. Die Änderungen betreffen Präzisierungen für die besondere Finanzkompetenz des Stadtrates nach dem Landkreditreglement.

ThurgauThurgau / 19.03.2008 - 13:16:00