Regierungsrat ist für Präimplantationsdiagnostik
Frauenfeld/TG. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt eine Vorlage des Bundes, welche die Präimplantationsdiagnostik künftig unter strengen Voraussetzungen zulassen will.
Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des eidgenössischen Departements des Innern.
In der Schweiz verbietet zurzeit das Fortpflanzungsgesetz die Präimplantationsdiagnostik, das heisst, die Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos auf genetische Anomalien hin, bevor er allenfalls in die Gebärmutter der Frau übertragen wird. Das will der Bund nun ändern. Gemäss Vorschlag sollen diejenigen Paare eine Präimplantationsdiagnostik in Anspruch nehmen dürfen, bei denen aufgrund ihrer Erbanlagen eine grosse Gefahr besteht, dass sie ihren Kindern die Veranlagung für eine schwere Krankheit übertragen. Gleichzeitig soll die Regelung aber sicherstellen, dass die Menschwürde geschützt und Missbräuche verhindert werden. Um diese Ziele zu erreichen, setzt der Vorschlag des Bundesrates der Anwendung der Präimplantationsdiagnostik strenge Grenzen.
Der Regierungsrat begrüsst den Entwurf, weil er eine klare Trennlinie zwischen den Verfahren der Präimplantationsdiagnostik, die in Zukunft erlaubt sind, und jenen, die verboten bleiben sollen. Als positiv beurteilt er im Weiteren die klaren und praxistauglichen Kriterien, die geeignet sind, missbräuchliche Anwendungen von Fortpflanzungsverfahren zu verhindern. Ausserdem schlägt er vor, dass aus Gründen der Objektivität nicht das Bundesamt für Gesundheit, sondern die nationale Ethikkommission Untersuchungen des Erbguts bei Fortpflanzungsverfahren bewilligen soll. Schliesslich wünscht sich der Regierungsrat hinsichtlich der Bewilligungs- und Kontrollmechanismen eine weniger bürokratische und komplizierte Regelung.