Regierungsrat hält an Flat Rate Tax fest
Nach Auswertung der Vernehmlassungsantworten hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Botschaft zur Steuergesetzrevision erarbeitet und unterbreitet diese nun dem Grossen Rat.
Er hält an der Einführung eines proportionalen Steuertarifs, der sogenannten Flat Rate Tax mit nur einem Steuersatz fest, hat aber den Steuersatz und die Sozialabzüge leicht reduziert, ebenso will er hohe Einkommen weniger entlasten als bisher vorgesehen.
Ein Grossteil der eingegangenen Stellungnahmen begrüsse eine weitere Steuerentlastung, schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft zur Steuergesetzrevision. Sechs Parteien und die Wirtschaftsverbände stehen der Revision positiv gegenüber, lediglich zwei Parteien und zwei Verbände lehnen die Einführung der Flat Rate Tax aus sozialpolitischen Gründen ab. Dadurch wird der Regierungsrat in seinem Bestreben unterstützt, unter dem steigenden Druck des internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerbs seinen Spitzenplatz im Steuerbelastungsvergleich natürlicher Personen zu verteidigen. Ebenso möchte er den Vorteil nutzen, als einer der ersten Kantone die Flat Rate Tax einzuführen.
Um diese Ziele zu erreichen, hat der Regierungsrat in den Kernpunkten der Steuergesetzrevision, der Einführung der Flat Rate Tax, also der Einführung eines proportionalen Steuertarifs, sowie bei der Erhöhung der Sozialabzüge einige Anpassungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage vorgenommen. So hat er den Steuersatz von 5,88 auf 5,85 Prozent zurückgenommen, die Sozialabzüge für Verheiratete hat er von 29 000 auf 28 000 Franken und für Ledige von 15 000 Franken auf 14 000 Franken reduziert. Und schliesslich hat er bei Steuerpflichtigen mit überdurchschnittlichem Einkommen die indirekte Progression verschärft, indem er die Sozialabzüge bei dieser Personengruppe stufenweise bis auf Null reduziert. Damit hofft der Regierungsrat, den wichtigsten Bedenken, die in der Vernehmlassung geäussert worden sind, wirkungsvoll entgegentreten zu können und dennoch den überwiegenden Teil der Steuerpflichtigen markant und spürbar steuerlich entlasten zu können.
Die Politischen Gemeinden befürworten grossmehrheitlich die geplante Steuergesetzrevision. Vorbehalte machen sie aber bezüglich der prognostizierten Steuerausfälle. Diesen Bedenken entgegnet der Regierungsrat mit einer neuen Aufteilung der Einnahmen aus der Liegenschaftensteuer. Der Anteil der Gemeinden soll von derzeit 55 auf neu 75 Prozent erhöht werden. Dadurch fliessen rund 4 Millionen Franken mehr an die Gemeinden, was es ihnen erlauben soll, die vorgeschlagene Steuergesetzrevision verkraften zu können, ohne die Steuerfüsse erhöhen zu müssen. Zudem verfügen sowohl die Politischen Gemeinden als auch die Schulgemeinden über ein Eigenkapital von zusammen rund 400 Millionen Franken.
Mit allen diesen Anpassungen rechnet der Regierungsrat bei einer statischen Betrachtung neu mit Steuerausfällen von 104,5 Millionen Franken gegenüber 111 Millionen in der Vernehmlassungsvorlage. Ganz erheblich anders präsentiert sich die Aufteilung dieser Steuerausfälle zwischen Kanton und Gemeinden gegenüber der Vernehmlassungsvorlage. So trägt der Kanton neu 64,2 Prozent der Steuerausfälle gegenüber 42,6 Prozent in der ersten Vorlage. Diese Umverteilung zulasten des Kantons ist darauf zurückzuführen, dass der Kanton einerseits einen Anteil von 19 Millionen Franken über den Finanzausgleich an die Schulgemeinden übernehmen wird und andererseits durch die neue Aufteilung der Einnahmen aus der Liegenschaftensteuer.
Der Regierungsrat geht aber davon aus, dass durch diese Steuergesetzrevision ein Wachstum an Steuereinnahmen erzielt werden kann, womit sich die Steuerausfälle unter diesem Gesichtspunkt im Jahr 2011 lediglich rund 83 Millionen Franken und im Jahr 2012 noch rund 55 Millionen Franken betragen werden.
In einem interkantonalen Belastungsvergleich zeigt der Regierungsrat auf, dass er mit der vorgesehenen Steuergesetzrevision den Abstand zu den steuerlich günstigsten Kantonen, die mehrheitlich in der Innerschweiz liegen, wesentlich verringern kann und dass der Thurgau bei der Besteuerung der natürlichen Personen insbesondere bei den tiefen Einkommen in der Ostschweiz zu den steuergünstigsten Kantonen gehören wird.
Ohne die vorgeschlagenen Massnahmen zur Entlastung der hohen Einkommen wäre es mittelfristig schwierig, diese Steuerpflichtigen im Kanton Thurgau zu halten. Diese Gruppe, die nur 2,3 Prozent der Steuerpflichtigen ausmacht aber über 15 Prozent des Steueraufkommens leisten, ist für den Thurgau sehr wichtig. Würden diese Topverdiener den Kanton Thurgau verlassen, müssten die damit verbundenen Steuerausfälle überwiegend durch Steuererhöhungen zu Lasten des Mittelstandes kompensiert werden.



























