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Regierungsrat für steuerliche Entlastung von Familien

Frauenfeld/TG. Der Regierungsrat begrüsst die Absicht des Bundes, die Familien steuerlich zu entlasten.

Der Bundesrat will Familien mit Kindern bei der direkten Bundessteuer entlasten. Er hat deshalb eine Vorlage für die Reform der Familienbesteuerung in die Vernehmlassung gegeben. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit der Zielrichtung der Vorlage einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Finanzdepartement schreibt.

Ziel der Reform ist die Verbesserung der Steuergerechtigkeit zwischen Personen mit Kindern und solchen ohne. Ausserdem sollen Familien mit fremd betreuten Kindern und jene, bei denen ein Elternteil die Kinder
betreut, steuerlich möglichst gleich behandelt werden. Damit soll auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Erreicht werden soll dies durch einen höheren Kinderabzug und einen neuen Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern. Als Variante wird die Einführung eines sogenannten Elterntarifs zur Diskussion gestellt.

Im Weiteren soll sichergestellt werden, dass Alleinerziehende und getrennt lebende Eltern gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Die Massnahmen der Vorlage werden bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 600 Millionen Franken führen.

Der Regierungsrat stimmt der Erhöhung des Kinderabzugs pro Kind um 2000 Franken zu. Nicht einverstanden ist er hingegen mit der Integration des Versicherungsabzugs von heute 700 Franken in den Kinderabzug. Er
setzt sich für die Beibehaltung eines gesonderten Versicherungsabzugs für Kinder ein. Diese Regelung sei transparenter und würde zu keiner Disharmonisierung mit dem kantonalen Recht führen.

Im Grundsatz stimmt er auch der Einführung eines Kinderbetreuungsabzugs zu. Allerdings verlangt er, die Alterslimite für einen solchen Abzug von 16 auf 14 Jahre herabzusetzen. Er ist der Ansicht, dass sich der Betreuungsaufwand für Kinder, die älter als 14 Jahre sind, in Grenzen halten. Zudem fordert er eine Beschränkung des Maximalabzugs von den vorgeschlagenen 12 000 Franken auf 6 000 bis 8 000 Franken.

Bezüglich Einführung eines Elterntarifs kann den Regierungsrat keine der vom Bund vorgeschlagenen Varianten überzeugen. Er zieht eine Kombinationslösung der vorgeschlagenen Varianten vor. Im Weiteren stimmt er der Streichung eines Artikels im Steuerharmonisierungsgesetz zu, so dass die Kantone künftig frei sind, wie sie Alleinerziehende im Vergleich zu alleinstehenden Personen ohne Kinder entlasten wollen.

Schliesslich lehnt er den Abzug des halben Kinderabzugs beim gemeinsamen Sorgerecht und abwechselnder Kinderbetreuung ab. Die hälftige Aufteilung des Kinderabzugs könne insbesondere im interkantonalen Verhältnis zu Problemen führen, argumentiert der Regierungsrat. Er schlägt deshalb vor, dass derjenige Elternteil den Abzug geltend machen kann, der den Unterhalt des Kindes zur Hauptsache bestreitet.

ThurgauThurgau / 02.04.2009 - 08:31:31