Regierungsrat beantragt HarmoS-Beitritt
AR. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) beizutreten.
Das Konkordat will schweizweit gleiche Rahmenbedingungen schaffen zum Beispiel hinsichtlich Schuleintritt, Schulpflicht oder Dauer und Ziele der Bildungsstufen. Ziel ist, die Qualität der Schule und die interkantonale Mobilität zu verbessern. Die Auswirkungen des Konkordats auf Appenzell Ausserrhoden sind gering. Zwar werden mit einem Beitritt zu HarmoS das erste Kindergartenjahr und das 9. Schuljahr obligatorisch. Doch bereits heute besuchen rund 95 Prozent der Schülerinnen und Schüler diese beiden Schuljahre.
Am 21. Mai 2006 hat das Schweizer Stimmvolk die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung mit über 86 Prozent Ja-Stimmen angenommen. In Appenzell Ausserrhoden stimmten 79,8 Prozent dafür. Die revidierten Bildungsartikel verpflichten die Kantone, das Bildungswesen im Bereich der Volksschule zu koordinieren.
Vor diesem Hintergrund hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK im Juni 2007 das HarmoS-Konkordat einstimmig verabschiedet und die Kantone eingeladen, das Beitrittsverfahren durchzuführen. Eckpfeiler des neuen Konkordats sind einheitliche Strukturen, Einführung von Instrumenten für die Qualitätssicherung und -entwicklung, Organisation der Unterrichtszeit in Blockzeiten auf Primarschulstufe und das Anbieten von bedarfsgerechten Tagesstrukturen, sowie die Koordination des Sprachenunterrichts.
Die Kantone legen gemeinsam Bildungsstandards fest, die alle Schülerinnen und Schüler erreichen müssen. Basierend auf den Standards wird ein gemeinsamer sprachregionaler Lehrplan für die deutsche beziehungsweise französische Schweiz geschaffen. Die Schülerinnen und Schüler sollen die einzelnen Stufen der Volksschule ihrer Entwicklung entsprechend schneller oder langsamer durchlaufen können.
Der obligatorische Eintritt in den Kindergarten erfolgt nach dem HarmoS-Konkordat mit dem erfüllten vierten Altersjahr, also im fünften Lebensjahr. Der Stichtag ist der 31. Juli. Das heisst, dass jeweils am 1. August diejenigen Kinder in den Kindergarten eintreten, die zwischen vier und fünf Jahre alt sind.
Der Regierungsrat unterstützt die Ziele und Absichten des HarmoS-Konkordats, die wesentlichen Eckpunkte der Volksschule, wie einheitlicher Schulbeginn, Schulstrukturen und Ziele, zu harmonisieren. Das Konkordat hat einen positiven Einfluss auf die Qualität. Weiter werden Mobilitätshindernisse abgebaut.
Auswirkungen eines Beitritts für Appenzell Ausserrhoden
Die Inhalte und Themen des HarmoS-Konkordats entsprechen grösstenteils der heutigen Ausrichtung der Volksschule von Appenzell Ausserrhoden. Auf Beginn des Schuljahres 2009/10 werden unabhängig von einem allfälligen HarmoS-Beitritt in allen Gemeinden Blockzeiten eingeführt. Die Mehrzahl der Ausserrhoder Gemeinden bietet schon jetzt bedarfsgerechte Tagesstrukturen an.
Ein Beitritt zum HarmoS-Konkordat hat Veränderungen beim ersten Kindergartenjahr zur Folge. Dieses ist heute in Appenzell Ausserrhoden freiwillig und wird mit einem Beitritt obligatorisch. In der Ostschweiz haben die Kantone St. Gallen und Thurgau diesen Schritt unabhängig vom HarmoS-Konkordat bereits vollzogen. Der Regierungsrat begrüsst die frühe Förderung. Damit werden die Bildungschancen aller Kinder verbessert. Rund 95 Prozent der Ausserrhoder Kinder besuchen schon heute das erste Kindergartenjahr. Die bewährte Praxis von individuellen Lösungen beim Kindergarteneintritt soll weitergeführt werden. Kinder, die noch nicht reif für den Kindergarten sind, sollen später eingeschult werden können.
Bei einem Beitritt zum HarmoS-Konkordat wird weiter das 9. Schuljahr obligatorisch. Dieses Schuljahr besuchen heute bereits mehr als 95 Prozent der Ausserrhoder Jugendlichen und ist in allen umliegenden Kantonen bereits obligatorisch.
Die Kosten eines Beitritts werden auf rund 300 000 Franken geschätzt, die Kanton und Gemeinden voraussichtlich je zur Hälfte tragen werden.
Das HarmoS-Konkordat tritt in Kraft, wenn zehn Kantone beigetreten sind. Dies dürfte voraussichtlich im laufenden Jahr der Fall sein. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine sechsjährige Frist, innert welcher die Vorgaben des Konkordats umgesetzt werden müssen.
Sonderpädagogik-Konkordat
Neben HarmoS beantragt die Ausserrhoder Regierung auch den Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat. Die von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren erarbeitete Vereinbarung setzt gesamtschweizerisch einen neuen gemeinsamen Rahmen für die wichtigsten Massnahmen im sonderpädagogischen Bereich.
Die Schaffung der Vereinbarung ist eine direkte Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Die Invalidenversicherung hat sich aus dem Bereich Sonderschulung zurückgezogen. Neu haben alleine die Kantone für eine ausreichende Sonderschulung aller behinderten Kinder und Jugendlichen bis zum 20. Altersjahr zu sorgen.
Inhalte des Sonderpädagogik-Konkordats
Die Kantone wollen die neuen Aufgaben in den wesentlichen Punkten gleich handhaben und deshalb gemeinsam regeln. Unter der Federführung der Schweizerischen Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) wurde das Sonderpädagogik-Konkordat erarbeitet. Dieses schafft einen gesamtschweizerischen Rahmen für die wichtigsten Massnahmen im sonderpädagogischen Bereich.
Die Vereinbarung gewährleistet ein sonderpädagogisches Grundangebot für alle Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen, wobei insbesondere folgende Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels beitragen sollen:
– Einheitliche Qualitätsstandards in Bezug auf die Anerkennung der Leistungsanbieter durch den Kanton;
– Verwendung einer einheitlichen Terminologie im sonderpädagogischen Bereich;
– Standardisiertes Abklärungsverfahren für die Ermittlung des Bedarfs an Sonderschulung;
– Einheitliches sonderpädagogisches Grundangebot.
Das Sonderpädagogik-Konkordat berücksichtigt die Verpflichtungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes. Dieses verlangt, dass niemand wegen einer Behinderung diskriminiert werden darf. Auf die Sonderschulung bezogen bedeutet dies, dass integrative Sonderschulungen in Regelklassen wenn möglich dem Unterricht in separaten Klassen vorgezogen werden müssen.
Das Konkordat gewährt den Kantonen den nötigen Handlungsspielraum für die Organisation der sonderpädagogischen Massnahmen. Über die Finanzierung der Sonderschulung entscheidet jeder Kanton selber.
Auswirkungen eines Beitritts für Appenzell Ausserrhoden
Der Kantonsrat hat im September 2007 im Rahmen des Mantelgesetzes zum NFA/KFA bereits Anpassungen im Schulgesetz und in der Schulverordnung beschlossen, welche durch den Rückzug der Invalidenversicherung aus dem sonderpädagogischen Bereich notwendig geworden sind. Die revidierten Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Sie erfüllen bereits die inhaltlichen Vorgaben des Sonderpädagogik-Konkordats. Der Beitritt zieht weder für die Gemeinden noch für den Kanton Appenzell Ausserrhoden direkte Kostenfolgen nach sich. Appenzell Ausserrhoden kann voraussichtlich frühestens in der ersten Jahreshälfte 2010 dem Konkordat beitreten.
Der Regierungsrat begrüsst die Schaffung eines gesamtschweizerisch geltenden Rahmens im sonderpädagogischen Bereich. Vor dem Hintergrund der Mobilität sind gesamtschweizerisch abgestimmte Rahmenbedingungen wichtig. Rund ein Drittel der Ausserrhoder Sonderschülerinnen und Sonderschüler besuchen ausserkantonale Institutionen, gleichzeitig besuchen auch ausserkantonale Lernende Institutionen der Sonderschulung in unserem Kanton. Weiter begrüsst der Regierungsrat die hinter dem Konkordat stehende Absicht, dass Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung unabhängig von ihrem Wohnort bei Bedarf ein angemessenes Sonderschulangebot mit entsprechender Qualität erhalten.



























