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Regierung will Wärmedämmung fördern

Frauenfeld. Eine Motion verlangt, dass die Planungs- und Bauvorschriften verbessert und überarbeitet werden. Niemand soll benachteiligt sein.

Weil gut gedämmte Gebäude besonders dicke Wände haben, sind sie bei der Berechnung der Nettogeschossfläche benachteiligt. Eine Motion von Bruno Etter (FDP) fordert daher die Änderung der entsprechenden Planungs- und Bauvorschriften.

Da die energie- und wärmetechnisch vorbildliche Bauweise im Thurgau gefördert werden soll, befürwortet die Regierung die Motion, wie sie in ihrer Antwort vom Freitag schreibt. Dabei geht es vor allem um die Berechnung der zulässigen Baudichte oder die Anwendung von Abstandsvorschriften.

So beträgt für ein Einfamilienhaus der Verlust an Nettogeschossfläche bei Minergie-P oder Passivbauten mehr als zehn Prozent gegenüber minimal gedämmten Gebäuden. Die Planungs- und Bauvorschriften sollen daher entsprechend der energiepolitischen Zielsetzungen angepasst und in die Raumplanung integriert werden.

Zu berücksichtigen seien dabei die Vorgaben der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe, schreibt der Regierungsrat. Er will demnächst das Verfahren zum Beitritt zu dieser Vereinbarung einleiten.

Nicht einverstanden ist der Regierungsrat dagegen mit einer Motion von Hanspeter Wehrle (FDP), die die energietechnische Sanierung von Altbauten betrifft. Der Motionär fordert, dass die Investitionskosten nicht nur in einem Jahr geltend gemacht, sondern auf bis zu drei Jahre verteilt werden können.

Diese zeitliche Ausdehung widerspreche dem Steuerharmonisierungsrecht und könne daher durch die Steuerbehörden nicht vollzogen werden, so die Regierung. Ausserdem könnten durch geschickte Planung und Absprache mit Handwerkern die Kosten für Gebäudesanierungen auf zwei Jahre verteilt werden.

Im übrigen habe der Regierungsrat Ende November 2007 das Förderprogramm Energie 2008 verabschiedet. Die Fördermittel wurden dabei von 600 000 Franken auf 5,15 Millionen Franken angehoben. 1,5 Millionen Franken davon sind für die Sanierung von Gebäudehüllen vorgesehen.

ThurgauThurgau / 11.01.2008 - 15:05:00