Regierung tritt nicht auf Beschwerde ein
Herisau/AR. Regierungsrat tritt nicht auf Beschwerde gegen Herisauer Personalreglement ein.
Der Einwohnerrat der Gemeinde Herisau hat am 9. Dezember 2009 ein neues Personalreglement verabschiedet. Acht Einwohnerräte haben gegen diese Vorlage Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht. Der Regierungsrat tritt auf die Beschwerde wegen verspäteter Einreichung nicht ein.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat die Beschwerde als Stimmrechtsbeschwerde entgegengenommen. Eine solche Beschwerde muss innerhalb von drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes erhoben werden. Die Beschwerdeführer waren als Einwohnerräte selbst am Entscheid des Herisauer Gemeindeparlaments beteiligt. Die Beschwerde gegen die Verabschiedung des Personalreglements durch den Einwohnerrat Herisau wurde zu spät, am 15. Dezember 2009, auf der Kantonskanzlei eingereicht. Der Regierungsrat tritt aufgrund dieser Verspätung nicht auf die Beschwerde ein.



























