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Regierung stimmt Verordnung über Schutz vor Strahlen zu

TG. Der Regierungsrat begrüsst eine Teilrevision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (NISV).

Die Teilrevision der NISV wurde notwendig, nachdem sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen hatte, ob benachbarte Mobilfunksendeanlagen separat oder als Einheit zu beurteilen sind. Je nachdem, wie diese Frage beantwortet wird, ist an Orten mit empfindlicher Nutzung, zum Beispiel in Wohnungen, etwas mehr oder etwas
weniger Mobilfunkstrahlung zulässig. Bisher orientierte sich der Vollzug an einer Empfehlung des Bundesamtes für Umwelt.

Das Bundesgericht erachtet diese zwar prinzipiell als zweckmässig, hat darin aber gewisse Mängel festgestellt. Ausserdem verlangt es eine explizite Rechtsgrundlage für dieses Verfahren. Diesem Vorgehen stimmt der Regierungsrat zu. Ausserdem schreibt er, dass ihm insbesondere ein variabler Abstand nach Strahlungsstärke, -richtung und -frequenz der Mobilfunkantennen sachgerechter erscheine als ein definierter Abstand.

ThurgauThurgau / 26.02.2009 - 09:40:58