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Regierung sagt «ja» zur Wehrpflichtersatzabgabe

Bischofszell/TG. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit der Teilrevision der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe einverstanden.

Lediglich bezüglich der Rechtsweggarantie bei Entscheiden der Wehrpflichtersatzbehörde bringt er einen Änderungsantrag an.

Nach der Revision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe soll nun auch die entsprechende Verordnung einer Teilrevision unterzogen werden. Damit sollen Änderungen des Bundesgesetzes sowie militärgesetzlicher Vorschriften erfasst sowie Vereinfachungen für die kantonalen Vollzugsbehörden (Aufhebung der zweiten Mahnung) erzielt werden. Zudem will der Bund dringend notwendige Anpassungen aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre durchführen.

Der Regierungsrat erklärt sich mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden, erwartet aber keine bedeutenden Arbeitserleichterungen für die betroffenen Behörden. Bezüglich des Beschwerdeprozesses bei
Erlassungsgesuchen (Rechtsweggarantie) betont er, die Rechtsweggarantie sei im Thurgau schon bis anhin erfüllt gewesen. Es sei deshalb nicht einzusehen, weshalb aufgrund einer Verordnungsbestimmung erneut das
kantonale Verwaltungsrechtspflegegesetz anzupassen sei.

Er beantragt deshalb eine Formulierung, die es den Kantonen überlässt, ob über Beschwerden aufgrund von Entscheiden der Wehrpflichtersatzbehörde eine kantonale Rekurskommission oder das Verwaltungsgericht entscheidet.

ThurgauThurgau / 18.06.2009 - 08:32:22