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Regierung mit Änderungen einverstanden

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen bezüglich Umweltverträglichkeitsprüfung sowie beschwerdeberechtigte Organisationen im Wesentlichen einverstanden.

Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort dem Bundesamt für Umwelt mit.

Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) muss an die neuen Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes angepasst werden. Ziel dieser Änderungen ist die Vereinfachung im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung. Neben den nötigen Anpassungen an den geänderten Gesetzestext werden einige gesetzestechnische Verbesserungen ohne materielle Änderungen vorgenommen und wenige Artikel an die gängige Praxis angepasst oder präzisiert.

Ziel der Änderung der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) ist unter anderen die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts. Bei der Anpassung der Verordnung geht es vor allem um die Konkretisierung der unter den neuen gesetzlichen Vorgaben noch zulässigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Umweltorganisationen. Zudem sollen die Organisationen neu verpflichtet werden, die Öffentlichkeit jährlich über ihre Einsprache- und Beschwerdetätigkeit zu informieren.

Der Regierungsrat erachtet die Änderungen der beiden Verordnungen als notwendig und sinnvoll. Bezüglich Umweltverträglichkeitsprüfung ist er allerdings der Meinung, dass die Anforderungen an die UVP-Unterlagen dieselben sein sollten, unabhängig davon, ob er sich um Vorhaben in der Kompetenz des Bundes oder der Kantone handle. Die Frist für Anhörungsfälle des Bundesamtes für Umwelt möchte er von drei auf zwei Monate verkürzen.

Zudem ergibt sich aus seiner Sicht Klärungsbedarf im Bereich der Hauptstrassen, die mit Bundeshilfe ausgebaut werden, da sich durch die NFA einige Änderungen ergeben haben. Hier stelle sich die Frage, ob künftig nur noch die Strassen im Grundnetz des Bundes dieser Bestimmung unterständen oder auch jene im Ergänzungsnetz. Er fordert darum den Bund auf, diesen Anlagetyp unter Berücksichtigung der NFA-Änderungen neu zu definieren.

Weitere Meldungen:
Seit 2006 führt das Departement für Erziehung und Kultur in Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich eine Bildungsstatistik. Mit einer Verordnungsänderung hat der Regierungsrat nun die Möglichkeit geschaffen, dass die Umfragen, welche die Berufs- und Studienberatung bisher mit einem Fragebogen bei den Lehrpersonen der Oberstufe erhoben hat, ebenfalls mit dem Erfassungssystem erarbeitet werden können. Damit ergibt sich eine Vereinfachung bei der Ermittlung bildungsrelevanter Daten. Materiell handelt es sich um die gewählten Anschlusslösungen der Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit.

Der Regierungsrat setzt Änderungen im Gesundheitsgesetz auf den 1. April 2008 in Kraft. Der Grosse Rat hat diesen Änderungen im November 2007 zugestimmt. Gegen die Neuerungen ist kein Referendum ergriffen worden. Die wichtigsten Änderungen betreffen eine detaillierte Regelung des Notfalldienstes von frei praktizierenden Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Tierärzten sowie den Wechsel in der Aufsicht der Tierärzte. Sie unterstehen neu dem Departement für Inneres und Volkswirtschaft und nicht mehr dem Departement für Finanzen und Soziales.

Der Regierungsrat hat eine weitere Arbeitsvergabe bei der Sanierung der Anlagen auf dem Campus der Lehrerbildung Thurgau in Kreuzlingen vergeben. Die Baumeisterarbeiten für die Umgebung gingen für 277 700 Franken an ein lokales Unternehmen.

ThurgauThurgau / 13.03.2008 - 08:50:00