Regierung lehnt Gesetz für Unternehmensjuristen ab
TG. Der Thurgauer Regierungsrat ist mit dem neuen Bundesgesetz für Unternehmensjuristinnen und -juristen nicht einverstanden.
Stossend findet er vor allem, dass für sie ein Berufsgeheimnis geschaffen werden soll, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt.
Der Bundesrat will mit dem neuen Gesetz die unternehmensinterne Rechtsberatung stärken. Vorgesehen ist eine fakultative Berufsregelung für Personen, die Unternehmen rechtlich beraten und sich freiwillig in ein kantonales Register eintragen lassen.
Voraussetzung dafür ist ein rechtswissenschaftliches Studium an einer schweizerischen oder ausländischen Hoch- oder Fachhochschule und eine mindestens einjährige juristische Berufserfahrung. Für diese Unternehmensjuristen soll ein eingeschränktes Berufsgeheimnis geschaffen werden.
Kein besonderes Vertrauensverhältnis
Dieses soll sicherstellen, dass Unternehmen die Ergebnisse ihrer Rechtsberatung in Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren nicht offen legen müssen. An diesem Berufsgeheimnis stört sich die Thurgauer Regierung.
Einem Berufsgeheimnis unterstehen bereits Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte und ähnliche Berufsgruppen. Dabei gründet sich das Berufsgeheimnis auf das besondere Vertrauensverhältnis zur jeweiligen Kundschaft. Ein solches sei jedoch zwischen einem Unternehmensjuristen und dem Unternehmen nicht erkennbar, so die Regierung.
Spezielle Probleme ergäben sich etwa im Hinblick auf die Strafbarkeit juristischer Personen. So stelle sich bei börsenkotierten Unternehmen die Frage, ob sich ein angestellter Jurist bei einem Verstoss gegen börsenrechtliche Vorschriften auf sein Berufsgeheimnis berufen könne.
Ausserdem findet die Regierung fragwürdig, dass sich ein Jurist ohne besondere zusätzliche Ausbildung auf ein Berufsgeheimnis berufen könne, zumal er nur wenigen gesetzlichen und wenig konkret formulierten Berufsregeln unterworfen wäre.



























