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Regierung hat Richtplan- Anpassung 09 erlassen

SG. Die Regierung hat die Anpassung 09 des St.Galler Richtplans erlassen. Nach der Genehmigung durch den Bund, die im Herbst 2009 erwartet wird, werden die neuen und geänderten Seiten in den geltenden Richtplan eingefügt und die Karte aktualisiert.

Das Baudepartement führte im Frühling 2009 zum Entwurf der Richtplan-Anpassung 09 eine breit angelegte Vernehmlassung durch. Deren Ergebnisse sowie die Stellungnahme der Regierung dazu sind in einem Vernehmlassungsbericht zusammengefasst. Dieser wird allen Vernehmlassern als Antwort zugestellt und im Internet veröffentlicht.

Ergebnisse der Agglomerationsprogramme festgehalten
Ende 2007 wurden die Agglomerationsprogramme St.Gallen/Arbon-Rorschach, Obersee und Wil dem Bund eingereicht. Die raumrelevanten Ergebnisse der Agglomerationsprogramme St.Gallen/Arbon-Rorschach und Obersee sind nun im Richtplan festgehalten. Vorläufig nicht in den Richtplan aufgenommen wird das Agglomerationsprogramm Wil. Der Bund hatte dessen Programmwirkung als ungenügend beurteilt. Inzwischen hat die Interkantonale Regionalplanungsgruppe Wil die Überarbeitung des Agglomerationsprogramms beschlossen. Um ihr den Neustart zu erleichtern, wird zurzeit auf eine Aufnahme in den Richtplan verzichtet.
Die mit den Agglomerationsprogrammen verfolgten Verkehrsvorhaben sind in den Richtplankapiteln «Strassen» und «Öffentlicher Regionalverkehr» aufgeführt. Diese beiden Kapitel wurden zugleich an das 15. Strassenbauprogramm und das 4. ÖV-Programm angepasst.

Grünes Licht für K-Standort in St.Margrethen
Das Gebiet Altfeld in St.Margrethen erfüllt die Anforderungen an die Aufnahme in den Richtplan als K-Standort für Einkaufs- und Freizeitzentren (inkl. Fachmärkte). Damit sind die richtplanerischen Voraussetzungen für die weitere Bearbeitung des Projektes in der Ortsplanung gegeben.

Vororientierung über weitere Abbauabsichten
Nach dem mit dem Kantonalverband Steine Kies Beton St.Gallen (KSKB) erarbeiteten Abbaukonzept 2007 hätte das aktualisierte Richtplankapitel Abbaustandorte nur noch jene Standorte enthalten sollen, die neu angemeldet und hinsichtlich möglicher Nutzungskonflikte grob beurteilt worden waren. Auf Wunsch des KSKB zeigt der Richtplan nun auch jene Standorte als «weitere Abbauabsichten» auf, für welche die für eine Grobbeurteilung erforderlichen Unterlagen noch fehlten.

Die Unterlagen zum kantonalen Richtplan wie auch zur Anpassung 09 und zum Vernehmlassungsbericht der Regierung sind im Internet unter www.areg.sg.ch veröffentlicht.

St.GallenSt.Gallen / 17.07.2009 - 09:19:50