
Regierung gibt Thurgauer Unternehmen den Vorrang
Frauenfeld/TG. Die Vergabe von öffentlichen Auftragen ist gesetzlich geregelt. Allerdings besteht je nach Verfahren ein gewisser Handlungsspielraum.
Diesen nutzt die Thurgauer Regierung zu Gunsten der Wirtschaft im Kanton, wie sie in ihrer Interpellationsantwort vom Freitag schreibt. Interpellant Peter Markstaller (FDP) wollte unter anderem wissen, wie sichergestellt werde, das im Kanton ansässige Kompetenzen angefragt werden. Bei der Vergabe an ausserkantonale Firmen gingen Auftragspotenzial und Steuersubstrat verloren. Für die Abwicklung von Vergabeverfahren gelten klare Regeln, wie die Regierung mitteilt.
Verschiedene Vergabeverfahren
Je nach Auftragswert sind drei verschiedene Verfahren möglich. Beim freihändigen Verfahren können Aufträge ohne öffentliche Ausschreibung vergeben werden. Das Einladungsverfahren beschränkt sich auf eine bestimmte Anzahl von Anbietern, während beim offenen Verfahren jeder zugelassen werden muss.
«Sowohl beim freihändigen wie auch beim Einladungsverfahren kommen in aller Regel thurgauische Handwerker, Planer oder Unternehmer zum Zuge,» schreibt die Thurgauer Regierung.
Neue Regeln für Revisionsunternehmen
Ausserdem wollte der Interpellant wissen, wie die Regierung sicherstelle, dass Aufträge an Revisionsgesellschaften auf eine mögliche Neuvergabe geprüft werden. Dies sei nötig, da das Revisionsaufsichtsgesetz einen Wechsel nach spätestens sieben Jahren vorsehe.
Das Gesetz schreibe vor, dass die Person, die die Revision leite, ihr Mandat nicht länger ausüben dürfe. Das bedeute jedoch nicht, dass auch das Unternehmen gewechselt werden müsse, so die Regierung. In einer Tabelle hat sie alle sieben Revisionsstellen kantonaler Institutionen aufgeführt. Vier davon kommen aus dem
Thurgau, zwei aus St. Gallen und eine aus Zürich.