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Regierung gegen Stimmrechtsalter 16

Frauenfeld. Die Thurgauer Regierung ist dagegen, das aktive kantonale und kommunale Stimm- und Wahlrechtsalter auf 16 Jahre zu senken.

Wenn gleichzeitig das passive Wahlrecht bei 18 Jahren bliebe, gäbe das eine «Stimmberechtigung zweiter Klasse». [author] Zu diesem Schluss kommt die Kantonsregierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Motion von SP-Kantonsrätin Susanne Oberholzer. Sie beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Motion nicht erheblich zu erklären. [author]
Wählen, aber nicht gewählt werden
Die Regierung verweist vor allem auf die Unterschiede, die durch eine Senkung des aktiven Stimmrechtsalters in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten auf 16 Jahre entstünden: Volljährigkeitsalter und Prozessfähigkeit mit 18 Jahren würden sich vom Stimmrechtsalter unterscheiden. [author] Gleichzeitig dürften 16-Jährige dann zwar den Grossen Rat wählen (aktives Wahlrecht), sie dürften aber nicht dafür kandidieren (passives Wahlrecht). Wenn am gleichen Tag kantonale und eidg. Abstimmungen stattfänden, dürften die 16-Jährigen genau an den Abstimmungen nicht teilnehmen, die zuvor wohl die grössten Debatten verursacht hätten. [author]
Kaum interessefördernd
Zudem handle es sich bei kantonalen Abstimmungen meistens um Sachabstimmungen, die Jugendliche wenig interessierten. «Verfassungsänderungen und Gesetze werden meist als trockene Materie mit schwer vermittelbarem Inhalt wahrgenommen», schreibt die Regierung. [author] Das fördere kaum das Interesse der Jugendlichen an Politik. So sei durch die Senkung des Stimmrechtsalters von 20 auf 18 Jahre das politische Interesse der Jugendlichen auch kaum gestiegen. [author]
Mehrheit dagegen
Darüberhinaus habe eine 2007 vom Meinungsforschungsinstitut Isopublic durchgeführte Umfrage unter 14- bis 18-Jährigen kein überwältigendes Interesse der Betroffenen zu Tage gefördert. Nur 41 Prozent der Deutschschweizer Befragten wollten das Stimmrechtsalter 16. 56 Prozent waren dagegen und 3 Prozent hatten keine Meinung. [author] Ausserdem gebe es bisher nur im Kanton Glarus Stimmrechtsalter 16. In den Parlamenten des Aargaus, Graubündens, Luzerns und Zürichs sei es gescheitert. [author] In Bern müsse die entsprechende Verfassungsänderung noch dem Volk vorgelegt werden. Der Thurgauer Grosse Rat habe im Dezember 1999 eine Senkung des Stimmrechtsalters auf Gemeindeebene klar abgelehnt.

ThurgauThurgau / 11.04.2008 - 12:11:00