Regierung für wirksamen Schutz vor Passivrauchen

St. Gallen. Die Regierung stimmt der Initiative der Lungenliga zu, welche den Schutz vor Passivrauchen verstärkt.

Sie beantragt dem Kantonsrat, der Initiative «Schutz vor Passivrauchen für alle» zuzustimmen und die Initiative «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen» abzulehnen. Der Kantonsrat wird die beiden Gesetzesinitiativen voraussichtlich bereits in der Junisession 2009 beraten.

Die heutige Situation befriedigt nicht. Nach geltendem Recht können gastgewerbliche Betriebe auf Bewilligung der politischen Gemeinde hin ausnahmsweise als Raucherbetriebe geführt werden, wenn die Betreiberin oder der Betreiber den Nachweis erbringt, dass eine Trennung von Raucherraum und Fumoir nicht möglich oder unzumutbar ist. Die Fragestellung beim Vollzug ist anspruchsvoll.

Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung hat unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände, welche durch die Betreiberin bzw. den Betreiber im Einzelfall vorgebracht werden können, nach pflichtgemässem Ermessen zu erfolgen. Der Vollzug in den Gemeinden erfolgt nach unterschiedlich stark gewichteten Kriterien. Wirtinnen und Wirte aus Gemeinden, in denen Bewilligungen nur zurückhaltend erteilt werden, fühlen sich im Wettbewerb benachteiligt. Die Situation in den Gemeinden ist insgesamt unübersichtlich. Zu fordern ist eine einfache und einheitiche Regelung.

Dass Passivrauchen der Gesundheit schadet und dass ein effektiver Schutz der Nichtrauchen-den nötig ist, ist unbestritten. Insbesondere in der Gastronomie findet eine hohe Passivrauchexposition statt. Dies betrifft sowohl die Gäste als auch die Mitarbeitenden. Aus diesem Grunde sollen die Restaurants grundsätzlich rauchfrei sein. Gleichzeitig soll aber auch Rücksicht auf Menschen genommen werden, die das Rauchen nicht aufgeben wollen oder können. Dem trägt der Vorschlag der Lungenliga Rechnung, indem sämtliche Gastgewerbebetriebe nach Bedarf unbediente Fumoirs führen dürfen.

Die Initiative der Raucherliga, welche im Wesentlichen mit dem neu geschaffenen Bundesrecht übereinstimmt, sieht vor, dass Lokale bis zu einer Fläche von 80m2 auf der Grundlage einer Bewilligung weiterhin als Raucherlokal geführt werden dürfen. Die Gastgewerbebetriebe sollen zudem flächenmässig unbeschränkt Fumoirs führen dürfen. Diese Regelung würde zu neuen Ungleichheiten zwischen den Betrieben und zu Schwierigkeiten beim Vollzug führen.

In den Gemeinden und in der Öffentlichkeit würde die Rechtslage bei einer Annahme der Initiative der Raucherliga unübersichtlich bleiben. Neben zahlreichen Raucherlokalen würde es sowohl Nichtraucherlokale mit bedienten oder unbedienten Fumoirs als auch Nichtraucherlokale ohne Fumoirs geben.

Eine deutliche Verbesserung der heutigen unbefriedigenden und unübersichtlichen Situation kann mit der durch die Lungenliga vorgeschlagenen Lösung erreicht werden. Für sämtliche Gastgewerbebetriebe sollen möglichst die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten. Die Gesetzesinitiative der Lungenliga schafft die Voraussetzungen für einen einfachen und einheitlichen Vollzug. Sie trägt dem Bedürfnis nach einem möglichst weitgehenden Schutz vor Passivrauchen am besten Rechnung.

St.Gallen / 05.05.2009 - 09:07:54
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