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Regierung begrüsst Änderungen des Asylgesetzes

St.Gallen. Die Regierung begrüsst die jüngsten Revisionsvorschläge im Bereich der Asyl- und Ausländergesetzgebung.

Dies schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterbreitete den Kantonen zwei Vorlagen im Bereich der Asyl- und Ausländergesetzgebung zur Stellungnahme.

Die erste Vorlage bezweckt mit der vorgeschlagenen Teilrevision des Asylgesetzes die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie Missbräuche konsequenter zu bekämpfen. So sollen die Verfahrensabläufe beschleunigt und effizienter ausgestaltet werden. Im Weiteren sollen Wehrdienstverweigerer und Deserteure von der Flüchtlingseigenschaft ausgeschlossen werden, sofern keine asylrelevanten Gründe vorliegen, und die Möglichkeit, bei einer schweizerischen Vertretung im Ausland ein Asylgesuch einzureichen, aufgehoben werden.

Gleichzeitig soll das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer in einzelnen Bereichen angepasst werden. Unter anderem sollen zur Sicherung des Vollzugs bei Dublin-Verfahren ein neuer Haftgrund bei der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft eingeführt werden.

Die zweite Vorlage beinhaltet eine weitere Revision des Ausländergesetzes und stellt einen indirekten Gegenvorschlag zur «Ausschaffungsinitiative» dar. Das Anliegen der Initianten, wonach Ausländer, die wiederholt oder in schwerwiegender Weise straffällig geworden sind oder rechtsmissbräuchlich Sozialhilfeleistungen bezogen haben, ihre Aufenthaltsansprüche verlieren, soll aufgenommen, aber so umgesetzt werden, dass kein Widerspruch zu den Grundrechten der Bundesverfassung und zum Völkerrecht entsteht. Zudem sollen Niederlassungsbewilligungen generell nur noch bei einer erfolgreichen Integration erteilt werden.

Die Regierung ist mit der vorgeschlagenen Präzisierung der Widerrufsgründe einverstanden, zumal damit im Wesentlichen die in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung bereits entwickelten Kriterien im Gesetz festgeschrieben werden. Zur neuen Regelung bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung weist sie darauf hin, dass eine systematische Überprüfung einer erfolgreichen Integration zu einem erheblichen Mehraufwand für die Kantone führt.

St.GallenSt.Gallen / 10.04.2009 - 08:59:58