Regeln für Verwandten- ausschluss gelockert
Frauenfeld. In den Thurgauer Parlamenten werden die Regeln für den Verwandtenausschluss gelockert.
Eine entsprechende Verfassungsänderung ist mit 51 235 Ja- zu 16 004 Nein-Stimmen angenommen worden. Die Stimmbeteiligung lag bei 46,0 Prozent.
Die Verfassungsänderung war unumstritten. Bisher waren die Regeln zum Verwandtenausschluss sehr streng. Neu dürfen nun Ehepartner, aber auch Grosseltern und Kinder und/oder Enkel gleichzeitig in einem Parlament sitzen.
Erlaubt ist nun auch die gleichzeitige Mitgliedschaft von Tanten, Onkeln und/oder Nichten und Neffen. Die bisher geltenden Verbote führte in den letzten Jahren vor allem in den Gemeindeparlamenten zu Problemen.
In den Exekutiven bleiben die Regeln strenger. Dort dürfen weiterhin keine Geschwister, keine Ehepaare oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen sitzen. Ausgeschlossen ist auch die gleichzeitige Mitgliedschaft von Eltern und Kindern.



























