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«Reformbedarf bleibt bestehen»

Das Thurgauer Komitee «Ja zum Gesundheitsartikel» bedauert das Nein zum Gesundheitsartikel.

«Damit wurde eine Chance vertan, die Grundsätze der Krankenversicherung in der Verfassung festzuhalten und den Richtungswechsel hin zu einem System von Transparenz, Qualität und Wettbewerb zu vollziehen», schreibt es in einer Mitteilung.

Und weiter: «Die Debatte in den vergangenen Wochen hat gezeigt, dass auch im Gesundheitswesen Partikular-Interessenvertreter ihre Hoheitsgebiete verteidigen und abschotten wollen. Die massvolle Veränderung des Gesundheitssystems mittels Verfassungsartikel zugunsten von Wettbewerb und mehr Konkurrenz hätte den Patientinnen und Patienten gedient.»

Nach dem Nein zum Verfassungsartikel bleibe der Reformbedarf im Krankenversicherungsgesetz unverändert bestehen. «Patienten haben ein Recht auf verbindliche Transparenz- und Qualitätsvergleiche. Die bürgerlich-liberalen Kräfte werden sich weiterhin im Interesse der Patientinnen und Patienten für ein effizientes und leistungsfähiges Gesundheitswesen einsetzen.»

ThurgauThurgau / 01.06.2008 - 14:40:00