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Rechtsweg wird garantiert

Der Grosse Rat Thurgau passt Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege an. Die Thurgauer Bürger können in Zukunft bei Verwaltungs- streitigkeiten eine richterliche Prüfung verlangen.

Der Grosse Rat hat am Montag in erster Lesung die entsprechenden Änderungen im Gesetz über Verwaltungsrechtspflege behandelt.

Mit dem neuen Gesetz werden Bundesvorschriften umgesetzt, über die das Volk am 12. März 2000 abgestimmt hat. Ziel der sogenannten Rechtsweggarantie im Zivil- und im Strafrecht ist es, den Bürgerinnen und Bürgern ein faires Verfahren und die Überprüfung durch ein Gericht zu gewährleisten.

Zwar ist das Recht auf gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit im öffentlichen Recht bereits heute die Regel. Allerdings sieht das kantonale Gesetz noch verschiedene Ausnahmen vor.

Bei der nun im Grossen Rat verhandelten Änderung ging es ausschliesslich um das öffentliche Recht. Diese sollen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Anpassungen in Zivil- und Strafsachen sollen spätestens zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden.

ThurgauThurgau / 27.08.2008 - 12:09:00