Raubdelikte aufgeklärt
Zürich. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens hat der Jugenddienst der Stadtpolizei zehn Raubdelikte aufgeklärt, welche an der Seepromenade begangen wurden.
Die ermittelte Tätergruppierung besteht aus insgesamt zehn Burschen verschiedener Nationalitäten im Alter von 15 und 16 Jahren. Keiner von ihnen hat aber einen Bezug zum tragischen Vorfall vom 7. September, bei welchem ein Jugendlicher an der Seepromenade anlässlich einer Schlägerei schwer verletzt wurde.
Die polizeilichen Ermittlungen im vorliegenden Fall wurden rund drei Wochen vor dem tragischen Ereignis aufgenommen. Ausgelöst wurden sie, weil ein 17-jähriger Schweizer, der am späten Abend des 13. August an der Seepromenade beraubt worden war, richtig reagierte und sofort via Notrufnummer 117 die Polizei alarmierte.
Im Zuge der Nahbereichsfahndung konnten drei Täter dank des guten Signalements verhaftet werden. Die weiteren Abklärungen des Jugenddienstes der Stadtpolizei deckten rasch auf, dass die drei Festgenommenen zusammen mit Komplizen für weitere gleich gelagerte Delikte in Frage kamen. Der zehnköpfigen Gruppe, bestehend aus sechs Schweizern, zwei Portugiesen sowie je einem Italiener und einem Serben, konnten insgesamt zehn Raubdelikte, ein Entreissdiebstahl und ein Fall von Hehlerei nachgewiesen werden.
Die zumeist jugendlichen Opfer wurden mit Worten, Fäusten und teilweise auch mit einem Messer bedroht und zur Herausgabe von Portemonnaies, Mobiltelefonen und MP3-Playern gezwungen. In einzelnen Fällen wurden die Opfer auch tätlich angegriffen, es kam aber glücklicherweise zu keinen gravierenden Verletzungen. Erschwerend für die polizeilichen Ermittlungen war der Umstand, dass die Täter auch vier Fälle gestanden, in welchen gar keine Anzeigen vorlagen.
Die Haupttäter innerhalb der Gruppe, drei Schweizer und der Serbe, befanden sich während der polizeilichen Ermittlungen mehrere Tage in Untersuchungshaft. Mittlerweile sind alle Tatbeteiligten wieder auf freiem Fuss. Sie werden sich aber vor der Jugendanwaltschaft Zürich für ihre Straftaten verantworten müssen.



























