Rätselhafter Tod – Ist der Vater verantwortlich?
Winterthur/ZH. Gemäss ersten Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte steht im Vordergrund, dass der 60-jährige Vater für den Tod seines 4-jährigen Sohnes verantwortlich ist.
Es wird davon ausgegangen, dass der Mann versuchte sich das Leben zu nehmen. Der einschlägig vorbestrafte Vater befindet sich in Haft. Er konnte jedoch aus medizinischen Gründen zu den Umständen, die zum Tod des Kindes führten, noch nicht befragt werden.
Die näheren Hintergründe und der Tatablauf sind Gegenstand der Ermittlungen und Untersuchungen. Die Staatsanwaltschaft stellt Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft. Die Todesursache wird durch das Institut für Rechtsmedizin des Kantons Zürich untersucht.
Den Medienschaffenden steht für allfällige Rückfragen der zuständige Staatsanwalt lic. iur. Pascal Gossner von 18.00 bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer 044 248 31 75 zur Verfügung.



























