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Rathausbögen werden zum Festplatz

AI. Die Standeskommission informiert über die neusten Bewilligungen, Genehmigungen und Referendumsvorlagen.

Bewilligungen/Genehmigungen
• Nutzung der Rathausbögen als Festplatz
Die Gruppe für Innerrhoden feiert im Jahre 2009 ihr 40-jähriges Jubiläum. Für die Feier dieses Anlasses wird der Gruppierung die Benutzung des Platzes unter den Rathausbögen sowie einen Teil des Kanzleiplatzes am 22. / 23. und am 29. / 30. August 2009 bewilligt.

• Fuss- und Wanderwegnetzplan des Bezirks Schwende
Der Bezirksrat Schwende hat am 9. Dezember 2008 den Fuss- und Wanderwegnetzplan des Bezirks Rüte gestützt auf die kantonale Fuss- und Wanderweggesetzgebung erlassen. Die darin enthaltene Wanderwegdichte und die Verbindungsqualitäten des Fuss- und Wanderwegnetzes können als gut bezeichnet werden. Die von der Standeskommission im Rahmen der Vorprüfungen gemachten konkreten Auflagen sind erfüllt worden. Die Einsprachen sind mittlerweile erledigt. Der Netzplan der Fuss- und Wanderwege des Bezirkes Schwende entspricht somit formell und materiell den gesetzlichen Vorgaben. Die Standeskommission hat die Genehmigung ausgesprochen.

• Bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug
Die Standeskommission hat einer sich im normalen Strafvollzug befindlichen Person auf deren Begehren die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug bewilligt. Dies ist möglich, da bereits zwei Drittel der Strafe verbüsst sind und die Strafvollzugsbehörden eine gute Prognose für das künftige Verhalten stellen konnten. Es wurde eine Probezeit angesetzt. Die gleichzeitig angeordnete Bewährungshilfe wird bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft und in den zivilen Alltag helfen.

• Grundbuchbereinigungen
Der Vertrag zwischen dem Bezirk Rüte als Eigentümer eines Grundstückes mit der privaten Eigentümerschaft eines benachbarten Grundstückes betreffend Benützungsrecht an einer Teilfläche des Grundstückes des Bezirks ist von der Standeskommission gestützt auf Art. 30 der Kantonsverfassung genehmigt worden.

• Ferienpass 2009
Die pro juventute Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. bieten alle zwei Jahre den bekannten und beliebten Ferienpass an. Der Ferienpass soll im Jahre 2009 für 25 Franken an die Kinder abgegeben werden. An den vom Kanton und von den Bezirken im Kanton Appenzell I.Rh. erwarteten Totalbetrag von 3’700 Franken an das Projekt Ferienpass leistet der Kanton einen Beitrag von 1’000 Franken. Der Ferienpass berechtigt Kinder im schulpflichtigen Alter aus den beiden Appenzeller Kantonen zur Teilnahme an zahlreichen verschiedenen Kursen. Der Ferienpass 2007 wurde von rund 430 Innerrhoder Kindern genutzt.

• Ortsplanung des Bezirks Schlatt-Haslen
Der Kanton kann an die Kosten von Richt- und Nutzungsplanungen auf regionaler und kommunaler Stufe gemäss Art. 48 Abs. 3 des Baugesetzes Kantonsbeiträge bis 25 % gewähren. Der Bezirk Schlatt-Haslen weist zwischen Oktober 2006 und Januar 2008 Planungskosten für die Nutzungsplanung von Total Fr. 23’483.25 aus. Die Standeskommission hat sämtliche Kosten als beitragsberechtigt anerkannt. Sie leistet an diese Kosten gestützt auf Art. 48 Abs. 3 des Baugesetzes einen Kantonsbeitrag von 5’870.80 Franken.

• Unterstützung aus Freibettenfonds
Als Folge eines Schicksalsschlages ist für eine Familie im Kanton Appenzell I.Rh. eine grössere finanzielle Lücke absehbar, bis die Leistungen der Sozialversicherungen einsetzen werden. Für solche Notsituationen können aus dem Freibettenfonds des Kantons Beiträge geleistet werden. Da allerdings der Fondsanteil für das Jahr 2008 bereits ausgeschöpft ist, hat die Standeskommission Statthalter Werner Ebneter ermächtigt, in Überschreitung des budgetierten Fondsbezuges der betroffenen Familie 10’000 Franken aus dem Freibettenfonds auszurichten.

Personelles
Die Standeskommission nimmt unter Verdankung der geleisteten Dienste vom Eingang der Kündigung von Ruel Holderegger als Sachbearbeiter auf dem Grundbuchamt Appenzell per Ende März 2009 Kenntnis.

Grossratsgeschäfte
Die Standeskommission hat die Landsgemeinde-Ordnung für Landsgemeinde vom 26. April 2009 zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Der Grosse Rat wird sich an der Session vom 9. Februar 2009 mit diesem Geschäft befassen.

Referendumsvorlagen
Gemäss Bundesblatt Nr. 1 vom 6. Januar 2009 sind folgende Bundesvorlagen dem fakultativen Referendum unterstellt worden:
• Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG)
• Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Mindestumwandlungssatz)
• Schweizerische Zivilprozessordnung (Zivilprozessordnung, ZPO)
• Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht)
• Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG)
• Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung (Tabakbesteuergesetz, TStG)
• Bundesgesetz über die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene (Güterverkehrsverlagerungsgesetz, GVVG)
• Bundesgesetz über Änderungen des Transportrechts
• Bundesgesetz über den Gütertransport von Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (Gütertransportgesetz, GüTG)
• Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden im Jahr 2005 im Kanton Obwalden
• Bundesbeschluss über die Genehmigung des Seerechtsüberkeinkommens sowie des Übereinkommens zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens
• Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen

Ablauf der Referendumsfrist: 16. April 2009
Die Referendumsvorlagen können bei der Ratskanzlei Appenzell I.Rh. oder bei der Bezirkskanzlei Oberegg eingesehen oder bezogen werden.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 23.01.2009 - 09:53:00