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Rassismus-Anklage gegen Pub-Besitzer

St.Gallen. Der Türsteher, der einem IV-Rentner den Zutritt zu einem Pub verweigert und den 45-Jährigen dabei schwer verletzt hat, ist wieder auf freiem Fuss. Parallel dazu wird gegen den Pub-Besitzer Anklage erhoben wegen Rassismus.

Das erklärte Max Imfeld, zuständiger Untersuchungsrichter der Staatsanwaltschaft St. Gallen, heute gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Gegen den Türsteher, der den IV-Rentner verletzte, läuft gegenwärtig eine Strafuntersuchung.

Amputation knapp verhindert
Der Türsteher des St. Galler Pubs hatte am 23. Januar einen psychisch behinderten Mann mit Gewalt am Betreten des Lokals gehindert. Der 45-jährige Schweizer erlitt einen komplizierten Bruch des Oberarms. Der schwer verletzte Mann ist durch Zufall auf dem Heimweg in Romanshorn TG von der Polizei aufgegriffen und ins Spital gebracht worden. Nur dank einer sofortigen Operation konnte die Amputation des Armes verhindert werden.

Aussagen am Radio
Gegen den Pub-Besitzer läuft ein Strafverfahren wegen Rassismus. Er hatte in einem Radio-Interview gesagt, dass er grundsätzlich keine Albaner, Jugoslawen und Schwarze in sein Lokal lasse. Imfeld prüfte, ob der Pub-Besitzer mit seiner Aussage die Antirassismus-Strafnorm verletzt habe. Am Montag hat der Untersuchungsrichter den Mann erstmals einvernommen. Dabei habe der Wirt behauptet, es stimme nicht, dass er systematisch gewissen Ausländern und Dunkelhäutigen den Zutritt ins Lokal verweigere. Der Türsteher habe bei einer Einvernahme gesagt, er sei von seinem Chef angehalten worden, keine Albaner, Jugoslawen, Türken und Schwarze ins Pub zu lassen. Imfeld wird nun gegen den Besitzer des Pubs Anklage erheben wegen Rassismus, wie er heute sagte.

St.GallenSt.Gallen / 10.02.2009 - 17:47:33