• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Raser muss vor Gericht

Luzern. Ein 21-jähriger Mann aus Serbien muss sich vor Gericht verantworten. Die zuständige Amtsstatthalterin fordert unter anderem eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Der 21-jährige Autofahrer aus Serbien hatte am 5.Dezember 2007 in Wohlen eine Kollision mit einem Fussgänger verursacht. Der Fussgänger wurde dabei verletzt. Am 8. Dezember 2007 verursachte der Mann mit massiv übersetzter Geschwindigkeit in Aesch einen Selbstunfall mit Totalschaden am Fahrzeug. Der Autofahrer war alkoholisiert. Er und seine Mitfahrerin wurden leicht verletzt.

Am 16. Dezember 2007 wurde der Raser in Zürich von der Polizei kontrolliert. Er war trotz entzogenem Führerausweis alkoholisiert und unter Drogeneinfluss mit dem Auto unterwegs. Auch am 23.Januar 2008 wurde der Mann nochmals – trotz entzogenem Führerausweis –in Sarmenstorf mit dem Auto erwischt.

Die zuständige Amtsstatthalterin hat die Untersuchungen abgeschlossen. Der fehlbare Autofahrer muss sich vor Gericht unter anderem wegen mehrfachem Fahren eines Personenwagens in angetrunkenem Zustand, mehrfachem Überschreiten der allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeit, Nichtbeherrschens des Fahrzeuges, Lenken eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss, mehrfachem Führen eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis verantworten. Die Amtsstatthalterin beantragt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren (Probezeit drei Jahre) und eine Busse von 1’500 Franken.

LuzernLuzern / 09.02.2009 - 16:54:43