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Prüfung für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker 2009

Appenzell Ausserrhoden. 3 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Prüfung erfolgreich abgelegt, 5 Personen haben nicht bestanden.

Das Gesundheitsgesetz von Appenzell Ausserrhoden verlangt auch nach seiner Totalrevision im Jahre 2008 als Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung im Bereich der freien Heiltätigkeit eine kantonale Prüfung. Bereits zum zweiten Mal wurden diese Prüfungen gemäss dem neuen Prüfungsreglement für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker durchgeführt.
Die Absolventinnen und Absolventen stellen dabei ihr Wissen in den verschiedensten Fachgebieten unter Beweis: Aufbau und Funktion der menschlichen Organe, allgemeine Hygiene, Heilmittelkunde, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, Bedeutung meldepflichtiger Krankheiten, Therapiemöglichkeiten im Rahmen der heilpraktischen Verfahren sowie eidgenössischem und kantonalem Gesundheitsrecht. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
In diesem Jahr haben 8 Kandidatinnen und Kandidaten an der Prüfung teilgenommen. 3 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Prüfung erfolgreich abgelegt, 5 Personen haben nicht bestanden.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 17.11.2009 - 09:02:57