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Proporz-Initiative: Regierung schweigt

Eine Initiative will eine Proporzwahl für den Ausserrhoder Kantonsrat. Die Regierung teilt nun mit, dass sie keine Empfehlung zu diesem Vorschlag abgibt.

Die Initiative «Faires Wahlverfahren – Proporz für den Kantonsrat» wurde im Dezember letzten Jahres eingereicht und soll im Oktober vom Kantonsrat behandelt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Initiative gültig zu erklären, sie mit einer allfälligen Empfehlung auf Annahme oder Ablehnung den Stimmberechtigten zu unterbreiten und ihr keinen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Der Regierungsrat selber verzichtet explizit auf eine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung der Initiative, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Die Volksinitiative wurde am 4. Dezember 2006 mit 770 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative hat zum Ziel, die kantonalen Parlamentswahlen nach dem Proporzwahlverfahren durchzuführen. Die Initiative ist nicht der erste Vorstoss in diese Richtung. Letztmals wurden in den Jahren 2002 und 2003 entsprechende Initiativen eingereicht; beide wurden später zurückgezogen. Frühere Initiativen stammten aus den Jahren 1920, 1977 und 1993 und wurden jeweils von den Stimmberechtigten an den Landsgemeinden verworfen.

Mischsystem
In groben Zügen funktionieren die beiden Prinzipien wie folgt: Im Majorzwahlverfahren gewinnt, wer in einem Wahlkreis am meisten Stimmen erzielt. Beim Proporzwahlverfahren wird hingegen zuerst ermittelt, wie viele Stimmen einer Partei zufallen. Innerhalb jeder Partei werden diese Sitze von den Kandidaten mit den meisten Parteistimmen besetzt. Für die Kantonsratswahl in Appenzell Ausserrhoden sind die Wahlkreise und das Wahlsystem in der Kantonsverfassung geregelt. Grundsätzlich ist das Majorzwahlverfahren vorgeschrieben, die Gemeinden werden aber ermächtigt, das Proporzwahlverfahren einzuführen. Bisher hat von dieser Möglichkeit einzig die Gemeinde Herisau Gebrauch gemacht. Für die Kantonsratswahl besteht damit in der Praxis ein Mischsystem mit Majorz- und Proporzwahlverfahren.

Initiative verlangt nur grundsätzliche Regelung
Die Initiative verlangt eine Änderung der Kantonsverfassung und lässt wesentliche Elemente des Proporzwahlverfahrens auf Verfassungsstufe offen. Namentlich die Wahlkreiseinteilung ist nicht Gegenstand der Initiative. Bei der Ausgestaltung der Wahlsysteme in den Kantonen sind verschiedene rechtliche Kriterien zu beachten, die sich aus dem Bundesrecht ergeben und die vom Bundesgericht in seiner Rechtsprechung näher bestimmt wurden. Im Rahmen des Bundesrechtes besteht trotz allem ein grosser Spielraum. Bei einer Annahme der Initiative durch die Stimmberechtigten müssten die entsprechenden Regelungen zusätzlich auf Gesetzesstufe erlassen werden. Abgesehen vom Grundsatz des Proporzes würde damit die eigentliche Diskussion zur inhaltlichen Ausgestaltung eines neuen Wahlsystems erst nach einer allfälligen Annahme der Initiative erfolgen.

Bundesrecht gibt Kriterien vor
Das gegenwärtige Wahlsystem weist unter Berücksichtigung der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung gewisse Mängel auf. So wären z.B. die Wahlkreise neu zu definieren. Zudem dürfen die Wahlkreise nicht zu klein sein. Auch sonst sind weitere inhaltliche Kriterien für die Ausgestaltung zu beachten.

Stimmberechtigte sollen entscheiden
Mit einem reinen Proporzwahlsystem könnte den bundesgerichtlichen Vorgaben eher entsprochen werden. Es würde vermutlich zu einer breiteren Vertretung der politischen Gruppierungen führen. Würde hingegen das Majorzwahlverfahren beibehalten, stünde weiterhin die Wahl von Persönlichkeiten im Mittelpunkt, da Kandidaten als Einzelpersonen antreten. Ein Zwang, das geltende System für die Kantonsratswahlen zu ändern, ist auch unter Berücksichtigung der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht ersichtlich.

Ein Wechsel vom gegenwärtigen Mischsystem zu einem reinen Proporzwahlsystem würde dazu führen, dass die Wahlkreise, unter Vorbehalt etwa der Bildung von Wahlkreisverbänden, neu definiert werden müssten. Dadurch würden sich auch Veränderungen bei der Anzahl Mandate pro Wahlkreis ergeben. Am deutlichsten würde der Unterschied bei Herisau ausfallen, wenn Herisau weiterhin als eigener Wahlkreis beibehalten würde. Die Anzahl Mandate würde von gegenwärtig 14 auf 19 ansteigen. Bei einem Wechsel zu einem Proporzwahlsystem würde sich im Kantonsrat auch der Anteil der Parteiunabhängigen stark reduzieren, die gegenwärtig immerhin rund einen Drittel der Parlamentsmitglieder ausmachen. Das Kennzeichen der Parteiunabhängigen würden diesen hier eben zum Verhängnis, da beim Proporzwahlverfahren die Parteistimmen entscheidend für die Anzahl gewonnener Sitze sind.

Es bestehen nachvollziehbare Argumente sowohl für die Beibehaltung des geltenden Wahlsystems als auch für die Einführung eines reinen Proporzwahlverfahrens. Je nach Standpunkt stehen die einen oder anderen Argumente im Vordergrund. Der Regierungsrat hat das Thema eingehend erörtert und kam zum Schluss, in dieser Frage keine Stimmempfehlung abzugeben. Für den Regierungsrat ist es in erster Linie wichtig, dass sich die Stimmberechtigten zu dieser staatspolitisch wichtigen Frage äussern können und dass sie hierbei umfassend informiert sind. Es wird Sache des Kantonsrates sein, über eine allfällige Abstimmungsempfehlung zu seinem eigenen Wahlsystem zu entscheiden.

Die Initiative «Faires Wahlverfahren – Proporz für den Kantonsrat» wird voraussichtlich im Oktober in erster Lesung im Kantonsrat beraten und könnte nach der zweiten Lesung im kommenden Sommer dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 27.06.2007 - 09:47:00