Pro Dorfkern: Die Richtigstellung
Trogen. Die Initiative «Pro Dorfkern Trogen und Altersheim Boden» wurde zurückgewiesen. Nun kommt eine Richtigstellung.
Die Initiative «Pro Dorfkern Trogen und Altersheim Boden» hat der Gemeinderat wegen angeblicher Verletzung der Einheit der Materie als ungültig erklärt. Aus diesem Grund hat das Initiativkomitee gegen diesen Beschluss beim Regierungsrat Rekurs eingereicht. Bei der Initiative handelt es sich nicht, wie vom Gemeinderat kommuniziert, um eine parteipolitische Angelegenheit. Von den 68 Mitunterzeichnenden gehören 64 Personen nicht zur SVP.
Der Gemeinderat hätte seinen Entscheid vom 13. November 2007 nicht nur den Mitgliedern des Initiativkomitees eröffnen, sondern hätte ihn zudem amtlich publizieren müssen. Dadurch, dass er ihn nicht im amtlichen Publikationsorgan veröffentlichte, verletzte er das Stimmrecht aller nicht rekursführenden Stimmberechtigten. Deshalb hat das Initiativkomitee auch eine Aufsichtsbeschwerde beim Regierungsrat eingereicht. Zusammenfassend hat der Gemeinderat mit seinem Entscheid nicht nur das Stimmrecht der fünf Mitglieder des Initiativkomitees und der 68 gültig Unterzeichnenden verletzt, sondern sämtlicher 1216 Trogener Stimmbürger.
Der vom Gesetz geforderte sachliche Zusammenhang (Einheit der Materie) besteht ohne weiteres. Die Stiftung bezweckt einzig die Erhaltung und Sanierung von Bauten und Anlagen in Trogen. Überdies muss das Altersheim Boden aufgrund seines hohen Alters zum «traditionellen Dorfkern» gezählt werden. Die Initiative schafft diesbezüglich somit bloss Klarheit, indem sie das Altersheim explizit als sanierungswürdige Baute im Initiativtext erwähnt und es nicht dem Gemeinderat überlässt, das Altersheim auszuklammern.
Ein Verstoss gegen höherrangiges Recht liegt entgegen der Auffassung des Gemeinderates nicht vor. Die Gemeinde Trogen ist kraft ihrer Gemeindeautonomie berechtigt, die in der Initiative beantragte Stiftung zu gründen. Umso mehr als der Gemeinderat in seinem Entscheid selber erwähnt, dass bereits bisher Geld aus dem Verkauf von Gemeinde-Liegenschaften in einen «Fonds» fliessen muss. Dieser Fonds hat zudem einen wesentlich heterogeneren Zweck als die Initiative und er wird trotzdem nicht als unzulässig betrachtet.
Kurzum: Würde die in der Initiative angestrebte Stiftung als unzulässig betrachtet, müsste der bestehende «Fonds Zukunft Trogen» erst recht als unzulässig betrachtet werden, denn sein Zweck ist viel heterogener als derjenige der Initiative. Erwähnt werden etwa: «Beiträge an Dritte für nicht öffentliche Aufgaben, die der Gemeindeentwicklung dienen; Werkgebäude; Feuerwehrdepot; Friedhofgebäude; Teilrevision der Ortsplanung». Weshalb sollte nun eine Stiftung nicht zulässig sein, welche die Sanierung von Bauten und Anlagen im traditionellen Dorfkern inkl. Altersheim als (viel engeren) Stiftungszweck erklärt? Bloss weil der Fonds vom Gemeinderat geäufnet wurde und die Stiftung demgegenüber von einem Initiativkomitee mit Mitgliedern einer in Trogen nicht herrschenden Partei initiiert wurde? Der Unvoreingenommene kann sich dieses Eindruckes leider nicht erwehren…
Durch den Verkauf der gemeindeeigenen Landreserven sind auch hohe Vorinvestitionen in die Infrastruktur notwendig. Diese müssen durch Steuergelder vorfinanziert werden. Ein waghalsiges Unterfangen für eine kleine Gemeinde, welche schon heute nicht zu den Steuerparadiesgemeinden im Appenzellerland zählt. Die Initiative will verhindern, dass der Gemeinderat Fehlinvestitionen mit dem mutmasslichen Gewinnen tätigt oder das Geld zweckentfremdet einsetzt. Die Initiative «Pro Dorfkern Trogen und Altersheim Boden» stellt sicher, dass der traditionelle Dorfkern erhalten bleibt und Trogen sein kulturelles Erbe pflegt und unterhält. Und was ein schöner Dorfkern einer Gemeinde für einen wirtschaftlichen Nutzen bringen kann, zeigt uns das Paradebeispiel «Appenzell».
Älterer Artikel zu diesem Thema
– SVP-Initiative für ungültig erklärt vom 16. Dezember 2007



























