
Privates Feuerwerk bei Silvesterzauber verboten
Zürich/ZH. Dienstag, 29. Dezember 2015. Das Abbrennen von Feuerwerk in Menschenmengen ist sehr gefährlich und darum verboten. Deshalb machen die Stadtpolizei Zürich und der Veranstalter des Silvesterzaubers wie letztes Jahr erneut mit einer Kampagne im Vorfeld des Anlasses darauf aufmerksam.
Seit Jahren kommt es zu gefährlichen Situationen, weil unvernünftige Besucherinnen und Besucher des Silvesterzaubers Feuerwerkskörper trotz bestehendem Feuerwerksverbot mit ins Festgelände nehmen und diese inmitten der Menschenmassen abfeuern.
Aufgrund dessen führten die Stadtpolizei und das OK Silvesterzauber letztes Jahr eine Kampagne durch. Diesbezüglich kam es zu vielen guten Rückmeldungen von Besuchenden und es wurde weniger Feuerwerk abgebrannt, als in den Jahren zuvor.
Trotzdem wird dieses Jahr wieder eine Kampagne durchgeführt. Seit dem 19. Dezember 2015 sind an neuralgischen Punkten der Stadt Zürich 14 Tafeln aufgestellt, die auf das Verbot hinweisen. In den Tagen vor dem Silvesterzauber und am 31. Dezember werden weitere 22 aufgestellt.
Das Abbrennen von Feuerwerk birgt grosse Gefahren und die eigene Sicherheit sowie diejenige der anderen Festbesuchenden wird gefährdet. Aus diesem Grund wird die Bevölkerung aufgefordert, beim Besuch des Festgeländes des Silvesterzaubers kein privates Feuerwerk mitzunehmen und abzubrennen. Die Stadtpolizei und der Veranstalter werden Kontrollen durchführen.
Personen, die Feuerwerkskörper im Festgelände anzünden oder abfeuern, müssen mit einer Busse oder, je nach Art des Vorfalls, mit einer Verzeigung rechnen. Mitgeführtes Feuerwerk kann durch die Polizei präventiv sichergestellt werden.
Das Abbrennen ist am Donnerstag, 31. Dezember 2015, ab 18.00 Uhr, bis am zum Freitag, 1. Januar 2016, 06.00 Uhr, gemäss Verfügung des Polizeivorstehers an folgenden Örtlichkeiten verboten:
Bellerivestrasse ab Stadtgrenze, Utoquai, Falkenstrasse, Kreuzbühlstrasse, Stadelhoferplatz, Stadelhoferstrasse, Rämistrasse, Torgasse, Schifflände, Limmatquai (bis Rathausbrücke), Rathausbrücke, Schwanen-/Strehl-/Widdergasse, Münzplatz, Augustinergasse, Bahnhofstrasse (zwischen Augustinergasse und Bürkliplatz), Paradeplatz, Bürkliplatz, General-Guisan-Quai, Mythenquai (bis Stadtgrenze), ganzes Seebecken bis Stadtgrenze.
Ein Plan mit den rot straffierten Verbotszonen ist auch auf der Homepage www.stadtpolizei.ch oder auf www.silvesterzauber.ch ersichtlich.
Weitere Informationen:
Stadtpolizei Zürich, Pascal Brauchli, 044 411 91 11
OK Silvesterzauber, Thomas Irniger, 043 300 51 51