Prinzen-Tod vor Ausserrhoder Kantonsgericht
Trogen/AR. In einem Zivilprozess entscheidet das Ausserrhoder Kantonsgericht am kommenden Dienstag über Vorkommnisse um den Tod von Prinz Sadruddin Aga Khan (1933-2003).
Die Klingen kreuzen Anwälte der Hinterbliebenen und der Paracelsus Klinik, Lustmühle AR.
Prinz Sadruddin Aga Khan war der Sohn des 1957 verstorbenen Fürsten Aga Khan III., dem damaligen Oberhaupt der Ismaeliten. Prinz Sadruddin hatte einen iranischen, einen französischen und einen Schweizer Pass. Er lebte hauptsächlich in der Schweiz. Von 1965 bis 1977 war er UN-Flüchtlingskommissar.
Im August 2002 hielt sich Prinz Sadruddin in der Paracelsus Klinik auf. Dort wurden ihm mehrere Injektionen in der Nähe des Brustbeins verabreicht. Das heisst es in der Stellungnahme des Anwalts der Hinterbliebenen des Prinzen, die von Jürg Wildberger bei Hirzel.Neef.Schmid.Konsulenten übermittelt wurde.
Bakterielle Infektion
Nach dem Austritt aus der Klinik litt der Prinz an Fieber und starken Schmerzen im Brustbein. Ein Genfer Arzt diagnostizierte eine bakterielle Infektion.
Nach schwerer Leidenszeit mit vielen Komplikationen verstarb der Prinz am 12. Mai 2003 an den Folgen einer Infektion mit Staphylococcus lugdunensis. Dieser Erreger besiedelt häufig die perineale Haut (Damm). Er ist für ein breites Spektrum an Infektionen verantwortlich.
Im Juli 2003 reichten die Hinterbliebenen des Prinzen beim Ausserrhoder Gesundheitsdepartement eine Anzeige ein. Sie verlangten eine Untersuchung und erhoben Vorwürfe gegen den Chefarzt der Paracelsus Klinik, Thomas Rau.
Rau habe die ärztliche Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht verletzt. Der Prinz sei mit nicht zugelassenen Arzneimitteln behandelt und mit Staphylococcus lugdunensis infiziert worden. Das habe schliesslich zum Tod geführt. Die Hinterbliebenen hätten dies nach dem vom Prinzen geäusserten Willen getan,
heisst es.
Hängig und sisiert
Dieses Verfahren ist nach wie vor hängig und sistiert. Auf eine 2008 erhobene Rechtsverweigerungsbeschwerde trat die Ausserrhoder Regierung nicht ein. Einer bei Swissmedic eingereichten Aufsichtsbeschwerde wegen Verfahrensverzögerung durch die kantonalen Behörden leistete die Regierung keine Folge.
Inzwischen erhob Chefarzt Thomas Rau 2004 eine negative Feststellungsklage gegen die Erbengemeinschaft des Prinzen. Sein Begehren: Es sei festzustellen, Rau habe keine Sorgfaltspflicht verletzt. Zwischen der Behandlung des Prinzen und dessen Tod bestehe kein Kausalzusammenhang. Aus der Behandlung in der
Paracelsus Klinik stünden den Erben keine Schadenersatz- oder Genugtuungsansprüche zu, machte er geltend.
Schadenersatz-Forderung
Schadenersatz-Forderung
Daraufhin erhoben die Hinterbliebenen des Prinzen eine Gegenklage beim
Ausserrhoder Kantonsgericht. Ihr Begehren: Rau und die Paracelsus Klinik seien
zu verpflichten, den Erben des Prinzen Schadenersatz in einem nach dem
Beweisverfahren zu beziffernden Betrag und Genugtuungssummen nach richterlichem
Ermessen zu bezahlen.
Das Ausserrhoder Kantonsgericht habe den Prozess in den vergangenen fünf Jahren
mehrfach sistiert, die Sistierung aufgehoben und neuerlich sistiert, heisst es
in der Stellungnahme. Schliesslich gelangte das Gericht zum Schluss, das
Verfahren werde auf die grundsätzliche Beurteilung der Haftung von Rau und der
Paracelsus Klinik AG beschränkt.
Damit beschränkt sich die Beurteilung durch das Gericht am 20. Oktober auf die
Pflicht von Chefarzt Thomas Rau und der Paracelsus Klinik zur Leistung von
Schadenersatz und Genugtuung. Der Anwalt der Paracelsus Klinik und die Klinik-
Verwaltung wollten sich zum laufenden Verfahren nicht äussern.



























