Präsenzzeiten an drei Grenzübergängen geändert
BS/AG. Montag, 25. Januar 2016. Um den Personaleinsatz zu optimieren, reduziert die Grenzwachtregion I / Basel per Montag, 1. Februar 2016, an drei Grenzübergängen zu Deutschland ihre Präsenzzeiten. Betroffen sind die Grenzübergänge Basel-Hiltalingerstrasse, Riehen-Lörrach und Stein/Bad Säckingen. Verzollungen von Privatwaren sind auch künftig an allen drei Grenzübergängen im Selbstdeklarationsverfahren möglich. Die Abfertigung von Handelswaren an den Nebenzollstellen Riehen und Stein / Bad Säckingen sind von den Änderungen nicht betroffen.
Damit die vielfältigen grenzpolizeilichen und fiskalischen Aufgaben der Grenzwachtregion I / Basel mit dem verfügbaren Personalbestand optimal bewältigt werden können, erfolgen an drei Grenzübergängen zu Deutschland per nächsten Monat Änderungen in den Präsenzzeiten.
Bei den Grenzübergängen Riehen-Lörrach und Basel-Hiltalingerstrasse wird die jetzige Anwesenheit der Mitarbeitenden der Grenzwachtregion Basel um täglich zwei Stunden reduziert. Neu werden ab Montag, 1. Februar 2016, die zwei Grenzübergänge von Montag bis Samstag von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr besetzt sein.
Ausserhalb dieser Zeiten sind Reisende, welche Waren über den Zolltoleranzen oder über der Wertfreigrenze mitbringen, verpflichtet die Anmeldung der Privatwaren entweder beim rund um die Uhr besetzten Autobahnübergang Basel-Weil vorzunehmen oder per Anmeldebox eine Selbstdeklaration direkt am jeweiligen Grenzübergang durchzuführen.
Reisende, welche von Deutschland über den Grenzübergang Stein / Bad Säckingen in die Schweiz einreisen und Waren über den Zolltoleranzen oder über der Wertfreigrenze mitführen, haben mehrere Möglichkeiten, den Verzollungspflichten nachzukommen.
Anmeldeboxen für die Selbstdeklaration im Privatwarenverkehr stehen an folgenden Grenzübergängen im Kanton Aargau zur Verfügung: Rheinfelden Stadt, Stein/Bad Säckingen Laufenburg, Zurzach und Kaiserstuhl.
Das Grenzwachtpersonal steht für Verzollungen rund um die Uhr am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn zur Verfügung. Der Grenzübergang von Koblenz-Waldshut ist von Montag bis Samstag von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie am Sonntag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt. Ausserhalb diesen Zeiten ist an diesem Grenzübergang die Anmeldung von Privatwaren ebenfalls mittels Anmeldebox im Selbstdeklarationsverfahren möglich.
Mit den freigespielten Kräften erfolgt eine verstärkte mobile Überwachung der Grenzübergänge entlang der Landesgrenze zu Deutschland. Mit diesem Schritt können die grenzpolizeilichen und zollpolizeilichen Aufgaben rund um die Uhr noch besser wahrgenommen werden.
Bei den an der Landesgrenze liegenden Nebenzollämtern von Riehen (BS) und Stein/Bad Säckingen (AG) erfolgen im Handelswarenverkehr keine Änderung der Abfertigungszeiten des zivilen Zolls. In Riehen können Handelswaren wie bisher von Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr abgefertigt werden.
In Stein/Bad-Säckingen sind Handelswarenabfertigungen wie bisher von Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr möglich.
Seit vielen Jahren stehen an verschiedenen Grenzübergängen der Schweiz Anmeldeboxen zur Verfügung. Diese Form der Zollanmeldung ist nur für Waren zulässig, die nicht für den Handel bestimmt sind, die keinen Beschränkungen oder Verboten unterliegen und die weder zeugnis- noch bewilligungspflichtig sind.
So funktioniert die schriftliche Selbstanmeldung:
1. Lesen Sie die Informationen auf der Infotafel der Anmeldebox.
2. Nehmen Sie das Formular «Zollanmeldung im Reiseverkehr» aus der Anmeldebox und füllen Sie dieses vollständig und wahrheitsgetreu aus.
3. Führen Sie ALLE mitgeführten Waren und Kosten im Formular auf. Wir werden die Ihnen zustehenden abgabenfreien Waren bei der Veranlagung abziehen.
4. Unterschreiben Sie das Formular und lösen Sie die Kopien (B + C) vom Original A.
5. Legen Sie das Original A und Ihre Belege (Quittungen/Rechnungen) in den Umschlag und kleben ihn zu.
6. Werfen Sie den verschlossenen Umschlag in die Anmeldebox.
7. Nehmen Sie die beiden Kopien (B + C) mit. Bei einer allfälligen Kontrolle im Landesinnern werden die Mitarbeitenden des Grenzwachtkorps die Kopie B einziehen.
8. Die zu entrichtenden Einfuhrabgaben werden Ihnen per Post mit einem Einzahlungsschein in Rechnung gestellt. Ihre eingereichten Belege senden wir Ihnen abgestempelt zurück (in der Regel innerhalb eines Monats).
Weitere Information unter: www.zoll.admin.ch (Rubrik: Information Private / Anmeldebox)



























