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Prämienverbilligungen für 111’000 St.Galler

St.Gallen. Dieser Tage hat die SVA St.Gallen rund 43’500 Verfügungen für Verbilligungen von Krankenversicherungsprämien verschickt.

Dieser Tage hat die SVA St.Gallen rund 43’500 Verfügungen für Verbilligungen von Krankenversicherungsprämien verschickt. Eine individuelle, ordentliche Prämienverbilligung wird rund einem Viertel der Kantonsbevölkerung ausgerichtet. Die Krankenversicherungsprämien dieser 111’000 Personen werden mit gut 65 Millionen Franken verbilligt.

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben ein Anrecht auf Prämienverbilligungen. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Als Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen ist die SVA St.Gallen (www.svasg.ch) für die Durchführung der Prämienverbilligung verantwortlich. In Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden werden jeweils Anfang Jahr die potenziellen Bezügerinnen und Bezüger ermittelt.

47’000 Anmeldungen verschickt

Bereits im Januar sind rund 47’000 Anmeldeformulare verschickt worden. Damit bewegt sich die Zahl etwa auf dem Niveau das Vorjahres, als es rund 50’000 Anmeldungen waren. Anfang März wurden nochmals gegen 16’500 Erinnerungsschreiben verschickt, um vorher angeschriebene Personen an die Möglichkeit der Einreichung zu erinnern. Insgesamt konnte schliesslich ein Rücklauf von gut 90 Prozent erreicht werden.

Gutschrift auf kommende Rechnungen
Nach Auswertung der Anmeldungen erfolgte Anfang Mai der Versand der rund 44’000 Verfügungen, die ordentliche Prämienverbilligungen für insgesamt rund 111’0000 im Kanton St.Gallen lebende Personen auslösen. Die gesamte Verbilligungssumme liegt bei 65 Millionen Franken und liegt damit etwas über dem Bereich des Vorjahres, als 60 Millionen Franken ausgezahlt worden sind. Die Auszahlung der Gelder erfolgte vergangene Woche – in der Regel direkt an die jeweiligen Krankenversicherungen. Diese schreiben ihren Versicherten die Verbilligung auf künftigen Prämienrechnungen gut.

Weitere ordentliche Prämienverbilligungen aus nachträglichen Anmeldungen kommen im Lauf des Jahres dazu. Zudem werden Verbilligungen über die Ergänzungsleistungen und über die Sozialhilfe ausbezahlt. Die SVA St.Gallen bietet auf ihrer Internetseite www.svasg.ch verschiedene Berechnungstools. Eines davon kann genutzt werden, um sich über einen allfälligen Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung zu informieren.

St.GallenSt.Gallen / 14.05.2009 - 09:29:38