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Prämienverbilligung in Verfassung

Leserbrief. Der Verfassungsartikel bietet nach Auffassung des Thurgauer Komitees die nötige Grundlage für die freie Wahl von Ärzten, Spitälern und Therapien.

Das Thurgauer Komitee «JA zum Gesundheitsartikel» ist erstaunt, mit welcher Vehemenz gewisse Interessengruppen aus dem Gesundheitsbereich den Verfassungsartikel bekämpfen. Für eine Vorlage, die angeblich unnötig sein soll und nichts bewirkt, ist das Engagement gewisser „Pfründe-Verteidiger“ aussergewöhnlich.

Der Verfassungsartikel bietet nach Auffassung des Thurgauer Komitees die nötige Grundlage für die freie Wahl von Ärzten, Spitälern und Therapien. Bürger und Bürgerinnen haben am 1. Juni Gelegenheit, für ein Gesundheitskonzept zu stimmen, welches die Qualität des schweizerischen Gesundheitswesens verbessert und bestehende Fehlanreize mit einer Finanzierung aus einer Hand korrigiert.

Zudem hält der Artikel auf Verfassungsstufe die Prämienverbilligung fest, welche die wirtschaftliche Lage der Versicherten zu berücksichtigen hat. Das Thurgauer Komitee mit sämtlichen bürgerlichen National- und Ständeräten ist überzeugt von der Wirksamkeit der Vorlage und empfiehlt ein Ja.

ThurgauThurgau / 26.05.2008 - 17:31:00