Prämienverbilligung geht ab 2011 direkt an die Kasse

Frauenfeld/TG. Die Beiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien werden im Thurgau ab 2011 nicht mehr den Versicherten ausbezahlt. Der Thurgauer Grosse Rat hat dem Praxiswechsel am Montag mit 83 zu 34 zugestimmt.

Die Zustimmung erfolgte in Form der Abschreibung einer Motion von FDP- Kantonsrätin Heidi Grau vom Oktober 2007, weil ihr Anliegen erfüllt wurde. Mit der Motion beantragte Grau eine Praxisänderung bei der Auszahlung der Prämienverbilligungen: Das Geld sollte direkt an die Krankenkassen bezahlt werden.
 
Die Regierung wollte damals von diesem Vorgehen nichts wissen: Es sei zu aufwendig und zu teuer. Der Grosse Rat erklärte die Motion aber trotzdem erheblich. Die Regierung schlug dann vor, den Motionsauftrag nicht durch eine Gesetzes- sondern eine Verordnungsänderung zu erfüllen.
 
Weil inzwischen auch der Bund die Auszahlung der Verbilligungen direkt an die Kassen anstrebt, will die Kantonsregierung dafür das kantonale Gesundheitsgesetz vorläufig nicht ändern. 2010 müssten nun die Gemeinden die Angaben der Versicherten erheben, die Anrecht auf eine Prämienverbilligung haben.
 
Gleiches gilt für die Krankenkassen. Diese bekommen künftig für jede Verbilligungszahlung, die sie zuordnen müssen, fünf Franken Entschädigung.
 
CVP und SP dagegen
Dieses Verfahren lehnten am Montag nur noch CVP und SP ab. Beide fanden die vorübergehnde Praxisänderung – bis zum Vorliegen der Bundeslösung – unsinnig und zu teuer.
 
Die Krankenkassen bekämen dabei für jeden der rund 100’000 Verbilligungsberichtigten je fünf Franken. Die Prämien bezahlten aber maximal fünf Prozent dieser Bezüger nicht.
 
Zudem gebe es im Thurgau inzwischen den zentralen Datenpool in dem Versicherte, die ihre Prämien nicht bezahlten, erfasst seien. Von diesen liessen sich die Gemeinden inzwischen die Verbilligung direkt abtreten.
 
Die Befürworter der Praxisänderung dagegen fanden, auf diese Art und Weise komme das Geld gleich an die richtige Stelle.

Thurgau / 28.09.2009 - 11:30:42
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