• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Positive Bilanz bei Fahrfähigkeit der Chauffeure

NW. Die Kantonspolizei führte mehrere Schwerverkehrskontrollen durch.

Vor allem in der ersten Woche wurde die Kontrolltätigkeit intensiviert. Nebst der Überprüfung der Fahrzeuge und deren Ladung wurde speziell die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeit sowie der Zustand der Chauffeure unter die Lupe genommen.

Unfälle mit betrunkenen Lastwagen-Chauffeuren sorgen immer wieder für Aufsehen. Zudem werden Lenker von schweren Motorfahrzeugen ab und zu aus dem Verkehr gezogen, die in alkoholisiertem Zustand hinter dem Lenkrad sitzen. Solche Schlagzeilen hinterlassen bei der Bevölkerung einen zwiespältigen Eindruck und führen automatisch zu einem Vorurteil gegenüber allen Chauffeuren.

Die spezifischen Kontrollen der Kantonspolizei Nidwalden zeigten deutlich auf, dass nicht alle in den gleichen Topf geworfen werden dürfen. Erfreulicherweise musste in dieser Zeit keine einzige Person wegen «Fahren in angetrunkenem Zustand» zur Anzeige gebracht werden. Von den insgesamt 450 kontrollierten Lenkern von schweren Motorfahrzeugen waren nur gerade 10 unterwegs, bei denen der Alkoholtest mehr als 0.00 Promille anzeigte.

Einen Wermutstropfen auf dieses gute Ergebnis gab es eine Woche nach der Aktion zu verzeichnen, als man einen Chauffeur aufgrund der unsicheren Fahrweise auf der A2 zur Kontrolle zog. Der beim ausländischen Lenker durchgeführte Test fiel mit einem Ergebnis von 1.14 Promille aus.

In der genannten Zeitspanne verstiessen 24 Lenker gegen die Arbeits- und Ruhezeit-Verordnung und bei 35 Fahrzeugkombinationen entsprachen die Masse (Höhe/Länge) und die Ladung (Gewicht/Sicherung) nicht den gesetzlichen Vorschriften. Im Weitern mussten diverse Ordnungsbussen wegen verschiedenen anderen Übertretungen ausgesprochen werden.

NidwaldenNidwalden / 15.04.2009 - 12:01:58