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Polizeiaktion war gerechtfertigt

Zürich. Die Polizeiaktion beim Bahnhof Altstetten Ende 2004 hat keine strafrechtlichen Konsequezen für die Polizei.

Zu diesem Schluss kam die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Sie hat das Verfahren gegen die Verantwortlichen der Polizei eingestestellt.

Bei der grossangelegten Polizeiaktion vom 5. Dezember 2004 beim Bahnhof Altstetten wurden Basel-Fans stundenlang davon abgehalten, den Match GC-Basel zu besuchen. Von den rund 650 angereisten Fans waren insgesasmt 427 Personen vorübergehend festgenommen worden.

Die Strafuntersuchung hat ergeben, dass die Polizei nicht geplant hatte, über 400 Personen festzunehmen, sondern lediglich Kontrollen durchführen wollte. Da sich ein grosser Teil der im Extrazug angereisten Fans aber nicht kontrollieren lassen wollte, kam es zu massiven Ausschreitungen.

Die Staatsanwaltschaft kam deshalb zum Schluss, dass die Festnahmen rechtmässig waren und weder der Tatbestand der Freiheitsberaubung noch der des Amtismissbrauches erfüllt seien.

ZürichZürich / 29.03.2007 - 12:47:00