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Polizei und Feuerwehr bitten um Vorsicht im Umgang mit Weihnachtsbäumen, Adventskränzen und Kerzen aller Art

Liestal/Ganzer Kanton BL. Die Polizei Basel-Landschaft bittet die Bevölkerung dieser Tage um besondere Vorsicht im Umgang mit brennenden Kerzen auf zunehmend dürren Adventskränzen und Weihnachtsbäumen sowie gleichzeitig um Sorgfalt im Umgang mit elektrischer Beleuchtung. Von brennenden Kerzen geht immer eine gewisse Brandgefahr aus, vor allem, wenn sie nicht beaufsichtigt werden.

Bereits hat sich dieser Tage im Kanton Basel-Landschaft ein erster Fall ereignet, er jedoch glimpflich endete. Am frühen Dienstag Morgen, 3. Dezember 2013, kurz vor 06.00 Uhr, geriet auf dem Steintresen eines Restaurantes in Liestal aus noch unbekannten Gründen ein Adventskranz in Brand. Da sich dieser unmittelbar unter einem Rauchmelder befand, wurde rasch der Feueralarm ausgelöst und die angerückte Stützpunkt-Feuerwehr Liestal hatte die Situation schnell unter Kontrolle. Verletzt wurde niemand, Sachschaden entstand praktisch keiner.

Kerzen können umstürzen oder soweit abbrennen, dass sich die Unterlage oder umliegende brennbare Materialen entzünden. Kerzen müssen auf einer geeigneten, nicht brennbaren Unterlage stehen. Zündhölzer gehören nicht in Kinderhände; Kinder sollten sich wenn immer möglich nicht unbeaufsichtigt in der Nähe von brennenden Kerzen aufhalten. Im Weiteren sollte stets ein Löschmittel bereit gestellt sein (Feuerlöscher, Löschdecke, Wassereimer).

Nachdem in den letzten Jahren in der Schweiz wegen Bränden von dürren Adventskränzen und Weihnachtsbäumen immer wieder Menschen verletzt wurden und zudem enormer Sachschaden entstand, ruft die Polizei Basel-Landschaft einmal mehr zu besonderer Vorsicht auf. Merke: Trockene Tannenäste und -bäume entzünden sich schlagartig.

Die Polizei Basel-Landschaft ruft in Erinnerung, dass im Falle eines Brandes so rasch wie möglich die Feuerwehr zu alarmieren ist, und zwar via Notrufnummer 112. Sollte es trotz allen Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, sind unbedingt die folgenden Verhaltensmassnahmen zu beachten und zu befolgen:

· Sich aus der Gefahrenzone begeben
· Türen schliessen
· Feuerwehr alarmieren und einweisen
· Keine Selbstgefährdung durch eigene Löschversuche

Basel-LandschaftBasel-Landschaft / 04.12.2013 - 13:26:28