
Polizei überführt betrunkenen Bootsführer
Stadt Schaffhausen/SH. Die Schaffhauser Polizei hat am Dienstag (24.08.2010) einen Mann überführt, der in dringendem Verdacht steht, unter dem Einfluss von Alkohol ein Motorboot auf dem Rhein bei Schaffhausen gelenkt zu haben.
Um 12.15 Uhr am Dienstagmittag (24.08.2010) ging auf der Einsatz- und Verkehrsleitzentrale der Schaffhauser Polizei ein Telefonanruf des Kraftwerks der Stadt Schaffhausen ein, dass sich unmittelbar oberhalb der Staumauer ein Motorboot befinden würde. Da in diesem Rheinabschnitt (Feuerthalerbrücke bis Kraftwerk Schaffhausen) der Verkehr von Booten und das Schwimmen aus Sicherheitsgründen untersagt ist, rückte sofort eine Patrouille der Schaffhauser Polizei aus. Diese konnte beim Salzstadel das besagte Motorboot an den Uferquai dirigieren und den Sachverhalt klären. Wie sich herausstellte, befanden sich im Motorboot drei Männer aus Deutschland, die einen Bootsausflug nach Schaffhausen machen wollten.
Aufgrund entsprechender Anzeichen wurden der 38-jährige Bootsführer und der 31-jährige Bootsbesitzer einem Alkoholatemtest unterzogen. Dieser ergab für den Bootsführer über 1.2 Promille, für den Bootsbesitzer rund 3.00 Promille. Nach eigenen Angaben waren die drei Männer über die Nacht vom Bodensee nach Schaffhausen gefahren und hatten unterwegs kräftig dem Alkohol zugesprochen.
Da auf der Hochrheinstrecke eine Alkoholpromillegrenze im motorisierten Schiffsverkehr von 0.8 gilt, muss sich der Bootsführer nun vor dem Schaffhauser Polizeirichter verantworten. Der Bootsbesitzer muss sich dafür verantworten, dass er sein Boot einer nicht fahrtauglichen Person überlassen hatte. Beide Männer mussten aufgrund fehlenden Wohnsitzes in der Schweiz vor ihrer Entlassung durch die Schaffhauser Polizei ein Depositum hinterlegen.