Polizei muss zwei Streithähne trennen
St.Gallen. Bei einer Auffahrkollision zwischen zwei PW entstand mittlerer Sachschaden. Die Polizei musste wegen zwei Streithähnen zweimal ausrücken und einen von beiden in Gewahrsam nehmen.
Am Mittwoch, den 6. Mai, um 17.33 Uhr, ereignete sich auf der Rorschacher Strasse, Höhe der Liegenschaft Nummer 11, ein Auffahrunfall zwischen zwei Personenwagen. Dabei prallte eine Fahrzeuglenkerin im Kolonnenverkehr mit der Wagenfront ihres Autos gegen das Heck eines vor ihr stehenden Personenwagens. Beim Verkehrsunfall wurde niemand verletzt. Es entstand mittlerer Sachschaden. Das auffahrende Fahrzeug musste aufgrund der Beschädigungen abgeschleppt werden.
Nach zweimaligem Ausrücken erfolgte der polizeiliche Gewahrsam
Am Mittwoch, den 6. Mai, kurz nach 21 Uhr, musste die Stadtpolizei St.Gallen in der Innenstadt wegen Tätlichkeit zwischen zwei Personen intervenieren. Dabei ging es um persönliche Geschäfte. Nach den Amtshandlungen konnten die Streitenden getrennt entlassen werden und wurden aufgefordert, die Angelegenheiten friedlich zu lösen. Dies verstanden die beiden jedoch nicht und gerieten nur drei Stunden später erneut aneinander.
Daraufhin musste ein Beteiligter, welcher sich den polizeilichen Weisungen widersetzte, in Handfesseln nach der Wache verbracht werden. Ein durchgeführter Atemlufttest ergab ein Ergebnis von 2.35 Promille. Da keine Gewähr für Ruhe und Ordnung bestand, wurde bei der stark alkoholisierten Person der polizeiliche Gewahrsam verfügt.
Lärmklage
Kurz nach Mitternacht beschwerte sich ein Anwohner im Rosenbergquartier bei der Stadtpolizei über Lärm, welcher von einer Party stamme. Die ausrückenden Beamten fanden ein Studentenfest vor, bei welchem es laut zu und her ging. Die Polizisten ermahnten die Beteiligten zur Ruhe und zogen bei der Mieterin und Organisatorin der Feier eine Ordnungsbusse ein.
Angetrunkener Fahrzeuglenker
Am frühen Donnerstagmorgen, kurz nach drei Uhr, kontrollierten Beamte des Fahndungsdienstes im Schorentunnel den Lenker eines Personenwagens. Da der Führer Alkoholsymptome aufwies, forderten die zivilen Polizisten eine Ver-kehrspatrouille an. Der durchgeführte Atemlufttest ergab einen Wert von knapp 1,5 Promille. Aus diesem Grunde ordneten die Polizeibeamten eine Blut-probe an und zogen den Führerausweis auf der Stelle ein. Ebenfalls erfolgt eine Anzeige an die zuständig Amtsstelle.



























